München (epd). Die Apps des US-Unternehmens Uber bleiben in München weiterhin verboten. Die 4. Handelskammer des Landgerichts München I beanstandete am Montag die drei Anwendungen "Uber Black", Uber X" und "Uber Van" wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz in München, wie das Gericht mitteilte (AZ: 4HK O 14935/16). Schon 2018 hatte der Bundesgerichtshof die App "Uber Black" in der damaligen Version untersagt (AZ: I ZR 3/16).
Gegen die Apps geklagt hatte eine Münchner Taxiunternehmerin. Die Handelskammer ist unter anderem auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb spezialisiert, hieß es.
Nach Auffassung des Landgerichts München I verstoßen die drei Apps des Unternehmens auch in ihrer aktuellen Version weiter gegen das Personenbeförderungsgesetz. Demzufolge dürfen Mietwagen - anders als Taxen - nämlich nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung eines Auftrags müssten die Mietwagen wieder unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. Es sei denn, die Firma habe schon mehrere Beförderungsaufträge vor Fahrtantritt gehabt oder fernmündlich einen zusätzlichen Beförderungsantrag erhalten.
Nach Überzeugung der Münchner Richter hat sich in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass sich das Unternehmen Uber weiterhin nicht an diese Vorgaben hält. Zwar habe Uber zu seiner Verteidigung erklärt, es habe sein Vorgehen mit den jeweils zuständigen Ordnungsbehörden abgesprochen. Das reichte dem Landgericht allerdings nicht aus, weil Uber keine ausdrückliche Erlaubnis der Behörden schriftlich vorlegen konnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.