Düsseldorf (epd). Am 6. März beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf der Prozess gegen eine 32-jährige Deutsche, die sich in Syrien der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen haben soll. Der Frau aus Oberhausen wird unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, wie das Gericht am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. Zudem habe sie ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht für ihre Kinder verletzt. (AZ: III-7 StS 4/19)
Die Angeklagte soll nach Gerichtsangaben im Herbst 2015 nach Syrien in die Stadt Rakka übergesiedelt sein und sich dort einer weiblichen Kampfeinheit des IS angeschlossen haben. Ihre drei Kinder im Alter von drei, sechs und sieben Jahren habe sie gegen den Willen ihres Ehemannes mitgenommen und der Todesgefahr in dem umkämpften Gebiet ausgesetzt, hieß es. Laut Anklageschrift wurden alle drei Kinder im Sinne des IS religiös unterrichtet und mussten sich eine öffentliche Hinrichtung ansehen.
Ihren Sohn, das mittlere der drei Kinder, soll die Beschuldigte an ein militärisches Ausbildungscamp des IS für Kindersoldaten übergeben haben. Er sei bei einem Raketenangriff 2018 ums Leben gekommen. Neben Kindesentziehung und Körperverletzung mit Todesfolge ist die Frau unter anderem als Kriegsverbrecherin angeklagt, weil sie ihren kleinen Sohn einer bewaffneten IS-Gruppe zugeführt haben soll. Die Bundesanwaltschaft wirft der Angeklagten zudem vor, Geldtransaktionen für IS-Mitglieder betreut zu haben. Bis Ende April sind zunächst zehn Prozesstage vorgesehen.