Erfurt (epd). Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, sieht wegen der EU-rechtlichen Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung keine besonderen Belastungen für Arbeitgeber. "Die meisten Arbeitgeber haben doch schon ein Arbeitszeiterfassungssystem eingeführt", sagte Schmidt am Mittwoch in Erfurt auf der Jahrespressekonferenz des obersten Arbeitsgerichts.
Schmidt bezog sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Mai 2019, in dem die Luxemburger Richter die verbindliche Dokumentation der Arbeitszeiten von Beschäftigten vorschrieben (AZ: C-55/18). So sollen insbesondere Überstunden besser nachgewiesen werden können. Der deutsche Gesetzgeber muss hierfür noch entsprechende Vorschriften erlassen.
Die Gerichtspräsidentin wies zudem auf gestiegene Fallzahlen beim BAG hin. So seien im Jahr 2019 insgesamt 2.472 Rechtssachen eingegangen. Davon waren 785 Sachen Revisionen und Rechtsbeschwerden, deren Zahl um fast 32 Prozent höher lag als im Vorjahr. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden gab es 1.578 Eingänge, eine Steigerung um 47 Prozent. Die höhere Zahl der Eingänge gehe jedoch vor allem auf Arbeitsrechtsstreitigkeiten im Zuge der Pleite der Fluggesellschaft Air Berlin zurück, sagte Schmidt zur Begründung.