Berlin (epd). Bundesbeamte können jetzt für Dienstreisen auch dann die Bahn nutzen, wenn ein Flug billiger wäre. Neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit würden nun auch umweltbezogene Aspekte wie ein geringer CO2-Ausstoß berücksichtigt, teilte das Bundesinnenministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag mit. Seit dem 21. Januar gelte eine neue Regelung, wonach bei Dienstreisen der Bundesverwaltung die Bahnnutzung immer möglich ist - auch wenn höhere Kosten entstehen. Damit greift das Ministerium einer Änderung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) vor.
"Damit wird allen Bundesbediensteten die Möglichkeit eingeräumt, CO2-Emissionen aus Flügen einzusparen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten", hieß es aus dem Ministerium. Zuerst hatten die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Dienstag) darüber berichtet. Die Regelung gelte für Inlandsdienstreisen, Reisen im grenznahen Raum sowie für gut angebundene europäische Großstädte wie Paris oder Brüssel. Bislang hätten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überwogen. Die Bundesbediensteten könnten jedoch weiterhin fliegen: Die Inanspruchnahme der Regelung ist den Angaben zufolge freiwillig.
Der Bund war im vergangenen Jahr kritisiert worden, weil laut den Funke-Zeitungen für Dienstreisen zwischen Berlin und Bonn mehr als 200.000 Hin- und Rückflüge zusammenkamen. Ministerien hatten das mit dem Bundesreisekostengesetz begründet, das Wirtschaftlichkeit als oberstes Auswahlkriterium für die Wahl des Verkehrsmittels festgelegt hatte.