Berlin (epd). Mehrere Klimaaktivisten und Umweltverbände wollen über das Bundesverfassungsgericht mehr Klimaschutz erwirken. In Karlsruhe seien dazu bislang drei Verfassungsbeschwerden eingereicht worden, teilten mehrere Rechtsanwälte am Mittwoch in Berlin mit. Eine vierte Verfassungsbeschwerde solle folgen. Ob die Verfassungsklagen von den Karlsruher Richtern angenommen werden, ist noch unklar.
Geklagt haben Einzelpersonen und Klimaaktivisten wie die "Fridays for Future"-Vertreterin Luisa Neubauer sowie Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Germanwatch und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Sie zeigten sich optimistisch, dass das Verfassungsgericht die Klagen annehmen wird.
Nach Auffassung der Kläger ist das im Herbst 2019 von Bundesregierung und Bundestag verabschiedete Klimaschutzgesetz unzureichend und verletzt das Grundgesetz. "Klimaschutz ist Grundrechtsschutz", erläuterte Rechtsanwalt Remo Klinger, der unter anderem die Deutsche Umwelthilfe sowie Kläger aus Bangladesch und Nepal juristisch vertritt.
Die Lebensgrundlagen für junge Generationen und Menschen in den vom Klimawandel am stärksten betroffenen Ländern dürften nicht verloren gehen. "Dazu muss Deutschland denjenigen Beitrag leisten, der ihm aus seiner Verantwortung für den Klimawandel erwächst", sagte der Rechtsanwalt. Das Bundesverfassungsgericht sei aufgerufen, der Politik dazu den Weg zu weisen.