Mit einer neuen Form der Partnerschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch will die FDP veränderten Modellen des Zusammenlebens und Füreinandersorgens gerecht werden. Den Antrag auf Aufnahme der "Verantwortungsgemeinschaft" werde die FDP-Fraktion in dieser Woche im Parlament einbringen, sagte der familienpolitische Sprecher Daniel Föst dem epd. Zuerst hatte die "Augsburger Allgemeine" (Samstag) darüber berichtet.
Man wolle all jene Menschen unterstützen, "die füreinander Verantwortung übernehmen jenseits von Verwandtschaft und Ehe", erklärte Föst. Dabei sei das neue Modell "kein Konkurrenzprojekt zur Ehe". Vielmehr seien Menschen im Blick, für die die bisherigen Vorgaben nicht reichten. Dazu zählen etwa auch Patchworkfamilien, Senioren-Wohngemeinschaften oder Personen, die nahestehende Menschen intensiv betreuten und pflegten - auch über Generationengrenzen hinweg.
Sie übernähmen in diesen Beziehungen Verantwortung, und die "Verantwortungsgemeinschaft" solle als "einfach zu schließender rechtlicher Rahmen" neben den Pflichten auch gegenseitige Rechte zusprechen. Föst verwies etwa auf Auskunftsrechte beim Arzt.
Kein Auskunftsrecht und Pflegegeld trotz Fürsorge
In vielen Gesprächen habe er vermittelt bekommen, wie schnell Vertraute und Sorgende an Grenzen stoßen, sagte Föst. Der konkrete Auslöser für die Initiative seien dann seine Schwiegereltern gewesen: Diese hätten mit höchstem Einsatz einen Bekannten gepflegt und seien überall in ihre Grenzen verwiesen worden. "Man ist alleingelassen", erklärte Föst. Man habe keine Auskunftsrechte, es gebe kein Pflegegeld.
Die Verantwortungsgemeinschaft soll dabei einem abgestuften Modell folgen, hieß es. "Nach dem Prinzip: mehr Pflichten bringen auch mehr Rechte", zitierte die "Augsburger Allgemeine" den stellvertretenden FDP-Bundestagsfraktionschef Stephan Thomae. Ein entsprechendes Positionspapier war bereits im Herbst vorgelegt worden, über den Antrag soll der Bundestag nun am Freitag in erster Lesung beraten.