Giffey: Forderung nach höheren Strafen für Kindesmissbrauch richtig

Giffey: Forderung nach höheren Strafen für Kindesmissbrauch richtig
06.12.2019
epd
epd-Gespräch: Bettina Markmeyer und Corinna Buschow

Berlin (epd). Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) unterstützt die Forderung aus den Reihen der Länder-Innenminister nach deutlich höheren Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder. "Ich finde diese Debatte gut und richtig", sagte Giffey dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Die Forderung treffe bei ihr auf "große Offenheit", sagte die Ministerin.

"Wenn Kinder durch solche wirklich furchtbaren Taten in ihrem ganzen Leben geschädigt sind, dann finde ich es auch angemessen, eine hohe Strafe zu verhängen", sagte Giffey weiter. Viele Betroffene seien in ihrem ganzen späteren Leben eingeschränkt und hätten nicht die gleichen Chancen wie andere. "Das ist schlimm, denn diese Menschen hätten frei und unbelastet durchs Leben gehen können", sagte Giffey.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte eine Verdopplung der Höchststrafe für sexuellen Missbrauch von fünf auf zehn Jahre Haft und eine Erhöhung der Strafe für den Besitz von Kinderpornografie von drei auf fünf Jahre Haft gefordert. Er wollte das Thema nach eigenen Worten bei der Innenministerkonferenz zur Sprache bringen, die am Freitag in Lübeck zu Ende geht. In seinem Bundesland waren zuletzt schwerste Missbrauchsfälle in Bergisch-Gladbach und Lügde bekanntgeworden.

Giffey verwies außerdem auf die Zunahme digitaler Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder. Es müsse auch darüber gesprochen werden, wie sich die Art der Taten verändere und wie darauf im Strafrecht angemessen reagiert werden müsse. Sie sei für solche Debatten sehr offen, sagte Giffey, verwies aber zugleich darauf, dass die Zuständigkeit für mögliche Gesetzesänderungen beim Bundesjustizministerium liegt.

Kindesmissbrauch wird mit Freiheitsstrafen zwischen sechs oder drei Monaten und fünf Jahren geahndet, schwerer Kindesmissbrauch mit Höchststrafen bis zu zehn Jahren. Der Besitz von sogenannter Kinderpornografie, von Bildern teils schwerster sexueller Gewalt gegen Kinder, wird mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

epd bm/co kfr