Düsseldorf (epd). Die seit anderthalb Jahren geltenden Transparenzregeln sind Wirtschaftsforschern zufolge bislang ohne erkennbaren Nutzen für Frauen geblieben, die einen Gehaltsnachteil gegenüber männlichen Kollegen vermuten. Das sei das Ergebnis einer noch unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), über die die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Donnerstag) berichtet.
"Zusammenfassend erweist sich das Entgelttransparenzgesetz und insbesondere der individuelle Auskunftsanspruch in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gegenwärtig als ein bürokratischer Akt ohne erkennbaren Mehrwert", heiße es in der Studie. Es sei nicht nachweisbar, dass der Auskunftsanspruch über die Gehälter von männlichen Kollegen in vergleichbaren Jobs dazu führe, dass Frauen höhere Gehälter durchsetzen können. Ohnehin hätten einer repräsentativen Befragung der Beschäftigten von größeren Unternehmen zufolge bisher erst vier Prozent den Auskunftsanspruch genutzt.
Zielsetzung des seit Juli 2017 geltenden Entgelttransparenzgesetzes war, die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen in Unternehmen zu verringern. Frauen in Deutschland verdienen derzeit noch immer rund ein Fünftel weniger als Männer. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen Anspruch darauf haben zu erfahren, was eine Gruppe von sechs Kollegen in vergleichbaren Jobs im Durchschnitt verdient.
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