Berlin (epd). Der Bundesrat hat Teile des Klimapakets der Bundesregierung vorläufig aufgehalten. Die Länderkammer rief zu den geplanten Änderungen im Steuerrecht am Freitag in Berlin einstimmig den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Die Länder wollen Nachverhandlungen über die Kosten führen. Sie müssen dem Gesetz zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, es gebe Finanzfragen, die geklärt werden müssten. Der Bundesrat wolle aber keine Blockade der Gesetze.
Zu den Regelungen, die in den Vermittlungsausschuss gehen, zählen die Mehrwertsteuersenkung für Bahntickets, die Erhöhung der Pendlerpauschale, eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener und Steuerermäßigungen für die energetische Sanierung von Eigenheimen und Elektro-Dienstwagen. Die Länder argumentieren, auf sie kämen Steuerausfälle zu, während der Bund Einnahmen aus der CO2-Bepreisung habe, um die Kosten zu tragen. Hier müsse es einen Ausgleich geben.
Das Klimaschutzgesetz, die Anhebung der Luftverkehrssteuer und die Einführung eines CO2-Preises von zunächst zehn Euro pro Tonne wurden von der Länderkammer gebilligt. Das grün geführte Baden-Württemberg konnte sich mit dem Antrag, auch über die CO2-Bepreisung im Vermittlungsausschuss zu verhandeln, nicht durchsetzen.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisierte den Preis als viel zu niedrig. "Wir brauchen ein Preisschild, das stimmt und das nicht übersehen wird", sagte er. An der Tankstelle werde die Auswirkung auf den Benzinpreis geringer sein als die täglichen Schwankungen. So könne Deutschland nicht Vorreiter sein beim Klimaschutz, erklärte Kretschmann.
Auch der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bezeichnete den CO2-Einstiegspreis von zehn Euro als "einfach zu niedrig". Demgegenüber sprach der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) von einem großen Schritt. Es müsse Korrekturen bei den Kosten für die Länder geben, sagte Laschet, betonte aber zugleich, dass die Klimagesetze nicht blockiert werden dürften: "Wir wollen, dass das ganze Klimaschutzpaket der Bundesregierung ein Erfolg wird."
Dem Bundesrat lagen insgesamt vier Klimagesetze zur abschließenden Beratung vor. Mit dem Klimaschutzgesetz wird gesetzlich festgeschrieben, dass die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bis 2030 gegenüber 1990 um 55 Prozent sinken müssen. Dafür werden künftig konkrete Vorgaben für jeden einzelnen Bereich wie Verkehr, Landwirtschaft, Industrie oder Heizen gemacht. Mit der Erhöhung der Luftverkehrssteuer werden vor allem Kurzstreckenflüge verteuert.
Für die Bereiche Verkehr und Gebäudeheizungen wird mit der CO2-Bepreisung ein nationaler Zertifikate-Handel für den Ausstoß von Kohlendioxid eingeführt, der Autofahren und Heizen mit fossilen Brennstoffen Schritt für Schritt verteuern soll. Der niedrige Einstiegspreis wird auch von Gutachtern der Bundesregierung und zahlreichen Experten kritisiert.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter kündigte an, die Grünen würden im Vermittlungsausschuss darauf drängen, wenigstens den steuerrechtlichen Teil des Klimapakets ökologischer und sozial gerechter zu gestalten. "Beim Klimasteuergesetz sind SPD und Union auf Unterstützung der grün-mitregierten Länder angewiesen, so dass wir an dieser Stelle unseren Einfluss nutzen können", sagte Hofreiter.
Die Preissenkung für Bahntickets soll bereits zum nächsten Jahr kommen. Vorgesehen ist, die Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent zu senken. Damit das Gesetz nicht verzögert wird, müsste im Vermittlungsverfahren bis zur letzten Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr am 20. Dezember eine Lösung gefunden werden. Einen Termin für eine erste Sitzung gebe es noch nicht, teilte der eine Sprecherin des Bundesrats mit.