Kundgebung zum Schwerpunktthema
"Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens": Wie hält es die Evangelische Kirche in Deutschland mit der Friedensethik? Eine aktuelle Bestandsaufnahme stellt die Kundgebung zum Schwerpunktthema der Synodentagung 2019 dar, unter dem Titel "Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens". Im überarbeiteten und beschlossenen Text bekommt im Vergleich zum ursprünglich eingebrachten Entwurf der einleitende theologische Teil noch mehr Raum. Er folgt im Wesentlichen den Ausführungen von Landesbischof Cornelius Bundschuh und betont als Grundlage der Friedenstheologie und -ethik, dass sich Christinnen und Christen im Gottesdienst und im Gebet in den Frieden Gottes stellen.
Außerdem gibt es einen Bezug auf die friedliche Revolution vor 30 Jahren und eine deutliche Herausstellung der neuen Herausforderung seit der EKD-Denkschrift "Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen" im Jahr 2007. Im Folgenden wird der Weg der Gewaltfreiheit priorisiert, als erstes Mittel zu einem "Leitbild des gerechten Friedens", was den unbedingten Vorrang ziviler Konfliktlösungsmittel vor militärischen bedeutet – auch, was die finanziellen Mittel betrifft. Der Klimawandel als Konfliktursache wird deutlich dargestellt und eine nachhaltige Entwicklung und mehr Klimaschutz als Friedensbedingungen gefordert. Die Perspektive auf den gesellschaftlichen Frieden wird breit gemacht und unter anderem mehr Friedenspädagogik als Gegenmaßnahme ins Auge gefasst und die Notwendigkeit von Gesprächen zur Konfliktlösung betont.
Das Friedenspotenzial der Religionen soll ausgeschöpft und Friedensbemühungen auf europäischer Ebene sollen unterstützt werden. Außerdem wird ein Hinarbeiten auf die Ächtung autonomer Waffensysteme und von Atomwaffen sowie deren Verbot gefordert. Bei der Abwehr von Cyberangriffen sollen zivile Strukturen gestärkt und ein völkerrechtlich verbindliches Cyberrecht entwickelt werden. Zum Schluss werden die Verpflichtung zum eigenen Handeln, die Bitte um Gottes Frieden und der Friedensprozess als nicht abgeschlossener Weg "im Vertrauen, dass Gott unsere Füße auf den Weg des Friedens richtet (Lk 1,79)" formuliert. | zur Berichterstattung: Frieden schaffen – mit oder ohne Waffen? | zum Video-Interview mit Renke Brahms: Der Frieden bewegt junge Menschen | zum Beschlusstext
Kirchenpolitische Beschlüsse
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt: Zur Umsetzung des 11-Punkte-Plans zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche hat die EKD-Synode weitere Schritte beschlossen. Ohne die Mitwirkung der Betroffenen könne diese Umsetzung nicht gelingen, betont die Synode in dem Beschluss. Aber auch nicht ohne die Mitwirkung der Landeskirchen, in denen die Arbeit der einzelnen Unabhängige Kommissionen gerade mit Blick auf geleistete Zahlungen "nicht immer zu vergleichbaren Lösungen" führen. Die Synode bittet die Kommissionen daher, gemeinsam dafür zu sorgen, "dass materielle Leistungen anhand einheitlicher Kriterien, in nachvollziehbaren Verfahren und in vergleichbarer Höhe geleistet werden". Außerdem stellt die EKD-Synode eine weitere Million Euro für die Aufarbeitung zur Verfügung, so dass im Jahr 2020 insgesamt 2,3 Millionen Euro zur Verfügung stehen. | zur Meldung: EKD-Haushalt 2020 | zur Berichterstattung: Betroffene und Kirche wollen gemeinsamen Weg gehen | zur Berichterstattung: Überlebender sexualisierter Gewalt: "Ich bin nicht der Feind der Kirche" | zum Beschlusstext | zum Beschlusstext dienst- und arbeitsrechtlicher Vorgaben
EKD-Haushalt 2020: EKD-Synode beschließt Haushalt in Höhe von 222,1 Millionen Euro ohne Gegenstimmen. | zur Meldung: EKD-Haushalt 2020 | zur Meldung: EKD rechnet mit etwas mehr Geld für 2020 | zum Beschlusstext | Entlastung
Ausbildung zum Pfarrberuf: Die Modernisierung der Ausbildung zum Pfarrberuf soll "beherzt" fortgeführt werden. Im kommenden Jahr soll ein Zeitplan für weitere Reformschritte vorgelegt werden. | zum Beschlusstext
Kirchengesetz zur Flexibilisierung des Ruhestandes: Die Ruhestandsgrenzen für Pfarrerinnen und Pfarrer werden flexibilisiert, indem das freiwillige Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze in unterschiedlichen Formen länger ermöglicht wird. Künftig sind sowohl das Hinausschieben des Ruhestands, als auch weiterer Dienst oder eine sogenannte Wiederverwendung im Ruhestand möglich. | zum Beschlusstext
Frauen in Führungspositionen: Die Diakonie Deutschland hat ihren Gleichstellungsatlas veröffentlicht und entwickelt ein Konzept, mehr Frauen in die Leitungsgremien der Diakonie zu bringen. Die Synode bittet die Diakonie, über die konkreten Maßnahmen in Landes- und Fachverbänden zu berichten und 2024 einen Bericht zur Entwicklung des Frauen- und Männer-Anteils in Gremien, Organen und Leitungsstellen der Diakonie vorzulegen. | zum Beschlusstext
Gegenderte Schreibweise: Die derzeit geltenden Regeln zur gendergerechten Sprache in der internen und externen Kommunikation der EKD sollen unter besonderer Berücksichtigung der Intersexualität weitergeführt werden – beispielsweise mit Gendersternchen, wie in Pastor*innen. Die Synode soll 2020 über die Umsetzung informiert werden. | zum Beschlusstext
Zur Auslegung von Confessio Augustana Artikel 16: Der friedensethisch problematische Artikel 16 der Bekenntnisschrift "Confessio Augustana" soll in den zuständigen Bereichen und Gremien der Gliedkirchen und ihrer Zusammenschlüsse theologisch ausgelegt werden und die Ergebnisse in der weiteren friedensethischen Arbeit in den zuständigen Gremien der EKD aufgenommen werden. | zum Beschlusstext
Fachkräfte für Kitas: Die evangelischen Träger von Kindertagesstätten brauchen Unterstützung dabei, ausreichend Fachkräfte für die Betreuung von Kindern zu finden. Die Synode bittet die Landeskirchen, ihre Einrichtungen jeweils dabei zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass die praxisorientierte Ausbildung in evangelischen Einrichtungen auch von staatlicher Förderung profitieren können. | zum Beschlusstext
Beschlüsse zur Kirchenzukunft
Kirche auf gutem Grund: Der Zukunftsprozess und die vorgelegten Empfehlungen sollen vom Rat der EKD weiter bearbeitet werden und im nächsten Jahr sollen der Synode detailliertere Vorschläge vorgelegt werden, welche Schritte mit Zustimmung der Kirchenkonferenz konkret umgesetzt werden sollen. Das Ganze soll eng mit dem Prozess zur Neuorientierung der Finanzstrategie der EKD abgestimmt werden. | zur Meldung: Kirche will sich für die Zukunft fit machen | zum Beschlusstext
Neuorientierung der Finanzstrategie: Die EKD rechnet nach eigenen Berechnungen und der Freiburger Studie zur Mitgliederentwicklung damit, dass bis 2030 etwa 30 Prozent des EKD-Haushalts eingespart werden müssen, um der Kirchensteuerentwicklung zu begegnen und gleichzeitig Investitionen in die Zukunft der Kirche leisten zu können. 2020 will der "Begleitende Ausschuss zur Neuorientierung der Finanzstrategie der EKD" auf der Synode erste Ideen dazu vorlegen. | zur Meldung: Kirchensteuern: Die fetten Jahre beginnen, vorbei zu sein | zum Beschlusstext
Neue Gemeindeformen: Der Atlas "Neue Gemeindeformen" soll als Ausgangspunkt dienen, das Thema Gemeindeformen auf der Synode 2020 im Rahmen des Schwerpunktthemas zur Kirchenzukunft weiter zu besprechen. Die Datenerhebung zu Gemeindeformen soll "internetbasiert auf neue Untersuchungen zu Gemeinwesendiakonie/-orientierung sowie Kirche im digitalen Raum" ausgeweitet werden. | zum Beschlusstext
Synodenthema 2020: Die 7. und letzte Tagung der 12. Synode der EKD soll im November 2020 in Berlin unter dem Motto "Evangelisch Kirche gestalten – zur Zukunft einer Kirche im Umbruch" stehen. Die Synode hat zwei parallele Prozesse, die sich mit der Zukunft der evangelischen Kirche beschäftigen: Das "Z-Team" mit dem Prozess "Kirche auf gutem Grund" und den "Begleitenden Ausschuss zur Neuorientierung der Finanzstrategie der EKD", der Vorschläge für Haushaltskürzungen machen soll. Beide Prozesse sollen bei der Synodentagung 2020 in Berlin zusammengeführt werden. Das Ziel ist "ein zuversichtliches Bild einer Kirche im Umbruch mit konkreten Entscheidungen über die Verwendung der EKD-Finanzen". | zum Beschlusstext
Jugendquote in der EKD-Synode: 20 von dann 128 Synodalen – das heißt, ein Anteil von ungefähr 16 Prozent Synodaler werden, wenn sie die Arbeit in der Synode aufnehmen, nicht älter als 26 Jahre sein. Die Umsetzung sieht so aus, dass alle Landeskirchen, die mehr als zwei Synodale in die Synode entsenden, einen von ihren Synodalen in dem Alterskorridor von 20 bis maximal 27 Jahren entsenden sollen. Das gilt auch für die Stellvertreter. Die Wahl ansonsten erfolgt nach dem landeskirchlichen Recht. Dazu kommt die Regelung, dass die Zahl der berufenen Mitglieder von 20 auf 28 erhöht wird. Hierzu wir gibt es ein Vorschlagsrecht der Jugend- und Studierendenverbände geben. Für diese acht zusätzlich berufenen Synodalen gilt, dass der Rat sie nicht einfach so berufen kann, sondern sie werden im Verhältnis 4 : 4 auf VELKD und UEK aufgeteilt. Die Vorgabe ist: Vier von ihnen müssen anschließend in der VELKD-Generalsynode und vier in der UEK-Vollversammlung mitwirken. Die Geschäftsordnung der Synode wurde entsprechend geändert. | zur Meldung: Mehr Mitsprache für die Jungen | Zum Video-Interview: Darum wollen sich die Jugenddelegierten der EKD-Synode abschaffen | zur Berichterstattung: EKD Synode will junge Synodale stärken | zum Beschlusstext | Anlage | Änderung der Geschäftsordnung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
Beschluss zur Digitalisierung
Kirche im digitalen Wandel: Auch dieser Prozess soll weitergehen. Unter anderem soll eine Drei-Jahres-Strategie zum Digital-Innovationsfonds vorgelegt werden, das Projekte zur Auffindbarkeit von Kirchengemeinden, -gebäuden und –angeboten zu ermöglichen und den Gliedkirchen und Gemeinden Service und Unterstützung beim digitalen Wandel in Bezug auf Verwaltung und Finanzen bieten soll. | zur Meldung: Digitalisierung der Kirche auf gutem Weg | zum Beschlusstext
Politische Beschlüsse
Unterstützung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer: Die Synode bittet den Rat der EKD, sich weiterhin gegenüber der EU und der Bundesregierung für Seenotrettung, kommunale Aufnahme, sichere Fluchtwege, faire Asylverfahren und legale Migrationsmöglichketen einzusetzen. Die Synode begrüßt deshalb die Gründung des neuen gesellschaftlichen Bündnisses "United 4 Rescue – Gemeinsam Retten", das Spenden einsammelt, um für die Partnerorganisation SeaWatch ein Rettungsschiff im Mittelmeer zu finanzieren, und ruft alle Menschen auf, #united4rescue zu unterstützen. | zum Ratsbericht: Wachsen wie ein Senfkorn | zum Beschlusstext
Kirchenasyl in Dublinfällen: Der Rat der EKD soll sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dafür einsetzen, den Ermessensspielraum beim Kirchenasyl wieder voll auszuschöpfen. Außerdem erinnert die Synode daran, dass die EKD die Verlängerung der Überstellungsfrist für Menschen im Kirchenasyl auf 18 Monate für rechtswidrig hält und darin von aktueller Rechtssprechung unterstützt wird. Die Überstellungsfrist ist der Zeitraum, nachdem nicht mehr der Einreisestaat zuständig ist, sondern der Staat, in dem sich die betreffende Person aufhält. Im Regelfall bedeutet diese Frist, dass das Kirchenasyl mindestens so lange aufrecht erhalten werden muss, um ein Aufenthaltsrecht erreichen zu können. | zum Beschlusstext
Neuausrichtung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik: Der Rat der EKD soll sich dafür einsetzen, dass bis zu einem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem die bestehenden europäischen Regeln auf einem europaweit vergleichbaren hohen Schutzniveau umgesetzt und angewandt werden. Außerdem soll er für behinderungsfreie Familienzusammenführung und eine Konsultierung der Akteure aus Kirchen und Zivilgesellschaft beim Neustart der Dublin-Reform eintreten. Asylsuchende sollen möglichst nicht mehr an der Freizügigkeit innerhalb der EU gehindert werden und menschenunwürdige Situationen an den Grenzen (zum Beispiel in Flüchtlingslagern) beendet werden. Die Verpflichtung der EU-Staaten zur Seenotrettung soll umfassend wahrgenommen und die Geretteten geregelt, schnell und unbürokratisch aufgenommen werden und Seenotretter und Nichtregierungsorganisationen nicht weiter kriminalisiert werden. Sichere Wege für Migranten und Schutzsuchende nach Europa sollen geschaffen werden, zum Beispiel durch humane Korridore und eine vereinfachte Familienzusammenführung. Schließlich sollen bei der Rückführung von Migranten verstärkt auf die Förderung freiwilliger Ausreise gesetzt und Alternativen zur Inhaftierung gestärkt werden. | zum Beschlusstext
Familiennachzug zu subsidiär Geschützten: 1.000 Visa pro Monat sind per Gesetz in Deutschland für den Familiennachzug von subsidiär geschützten Menschen vorgesehen. Subsidiär geschützt sind Flüchtlinge, die keine Asylberechtigten sind, denen aber trotzdem in ihren Herkunftsländern "Verfolgung oder ernsthafter Schaden" droht, wie es in der Richtlinie heißt. Das kann zum Beispiel für geflüchtete Menschen aus religiösen Minderheiten in ansonsten sicheren Staaten gelten. Die Synode betont die "hohe Bedeutung der Familieneinheit", weshalb die möglichen Visa möglichst reibungslos vergeben und ausgeschöpft werden sollen. | zum Beschlusstext
Fortsetzung des Fonds Familienzusammenführung: Die Synode bittet den Rat der EKD, gemeinsam mit der Diakonie Deutschland die Fortführung des Fonds Familienzusammenführung zu unterstützen, damit Familienangehörige auf legalem Weg nach Deutschland kommen können. | zum Beschlusstext
Förderprogramm "Demokratie leben!": Die Synode möchte den Rat darauf hinwirken lassen, dass der Schwerpunkt des Programms nicht zu stark von bundesweiten Modellprojekten, die sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für eine offene Gesellschaft der Vielfalt einsetzen, hin zu kommunalen Projekten verlagert wird. Dies könne zu einem Abbruch von sich weiter entwickelnden inhaltlichen demokratiefördernden - und dringend gebrauchten - Arbeitsansätzen führen, welche in der augenblicklichen Situation aber dringend gebraucht würden. | zum Beschlusstext
Notfallhilfe im Krankenhaus: Die Synode bittet den Rat, sich politisch für klare Regelungen zur Refinanzierung von Notfallhilfe im Krankenhaus für Menschen ohne Papiere einzusetzen. Auch die Landeskirchen sollen auf diese Notfallversorgung hinweisen. Die Synode dankt allen Krankenhäusern, die Nothilfe und medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere leisten. | zum Beschlusstext
Beschluss zum Umweltschutz
Klimawandel: Die Synode möchte, dass die Bundesregierung ihr Klimapaket nachbessern, um die Klimaziele auch tatsächlich zu erreichen. Deutschland soll sich außerdem bei der UN-Klimakonferenz dafür einsetzen, dass mehr Geld für Klimaschutz und die Arbeit gegen die Folgen des Klimawandels ausgegeben wird. Strukturelle Hürden für den Ausbau Erneuerbarer Energien sollen abgebaut werden. EKD und Landeskirchen werden aufgefordert, ihre eigenen Klimaziele (40 % weniger CO2-Ausstoß bis 2020 im Vergleich zu 2005) auch tatsächlich zu erreichen. | zum Beschlusstext