Bremen (epd). Vor dem Landgericht in Bremen hat am Dienstag der Prozess gegen einen 39-jährigen Pflegehelfer begonnen, dem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll laut Anklage im vergangenen März zwei Bewohnerinnen eines diakonischen Pflegeheims in der Bremer Innenstadt ohne medizinische Notwendigkeit Insulin gespritzt haben. Eine 75-Jährige kam dadurch in Lebensgefahr. In seiner Vernehmung hatte der Beschuldigte gestanden, dass er absichtlich falsche Medikamente verabreicht hat. (AZ: 1KLf 21/19)
Den Ermittlungen zufolge wollte der Pfleger die Bewohnerinnen aus der von ihm selbst erzeugten Notlage retten, um Anerkennung zu bekommen. Das Motiv erinnert an den ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel, der im Juni vom Landgericht Oldenburg wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Er hatte seine Patienten mit Medikamenten vergiftet, die zum Herzstillstand führten, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er vor Kollegen als Retter glänzen. Das Urteil gegen Högel ist noch nicht rechtskräftig.
Für das Verfahren gegen den Pflegehelfer vor der 1. Großen Strafkammer des Bremer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Manfred Kelle sind nach dem Auftakt weitere neun Verhandlungstage angesetzt. Staatsanwalt Martin Gwinner geht davon aus, dass der Mann einen tödlichen Ausgang zumindest billigend in Kauf genommen hat und wollte ihn deshalb auch wegen versuchten Mordes anklagen. Diesen Punkt ließ das Landgericht aber nicht zur Verhandlung zu, weil der Pfleger im Fall der 75-Jährigen selbst einen Notarzt gerufen hatte. Das wertet das Gericht als Rücktrittsgedanken.