Magdeburg (epd). Sachsen-Anhalt hat den einstigen Todesstreifen an der innerdeutschen Grenze zum Nationalen Naturmonument erklärt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen wurde am Donnerstag im Magdeburger Landtag mehrheitlich beschlossen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Das Gesetz zum Grünen Band war erst im Juni nach langen, schwierigen Beratungen in den Landtag eingebracht worden.
Die ehemalige Grenze soll nun als Nationales Naturmonument unter dem Titel "Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz gestellt werden. Sachsen-Anhalt verfügt nach Thüringen mit 343 Kilometern über den zweitlängsten Abschnitt der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Der Freistaat Thüringen hatte seinen 763 Kilometer langen Anteil am Grünen Band bereits am 9. November 2018 zum Nationalen Naturmonument erklärt.