Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat weitere Gesetze für mehr Klimaschutz auf den Weg gebracht. Die Ministerrunde beschloss am Mittwoch in Berlin den Einstieg in eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Verkehr und Gebäudewirtschaft und ein Verbot neuer Ölheizungen. Es soll von 2026 an gelten, aber Ausnahmen zulassen. Die Gesetzentwürfe müssen nun vom Bundestag beraten werden.
Das Verbot neuer Ölheizungen wird im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Sie dürfen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums von 2026 an nur noch eingebaut werden, wenn es keine Möglichkeit gibt, das Haus per Fernwärme oder Gas zu heizen. Außerdem müssen sie den Angaben zufolge kombiniert sein mit der Verwendung erneuerbarer Energieträger, etwa Solarenergie.
Um den Austausch von Ölheizungen gegen klimafreundliche Heizungen zu fördern, sollen den Hausbesitzern unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent der Ausgaben erstattet werden. Bereits vor einer Woche hatte das Kabinett beschlossen, dass sie alternativ bis zu 20 Prozent der Ausgaben steuerlich geltend machen können.
Die Einführung eines nationalen Handels mit Verschmutzungs-Zertifikaten ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung. Er soll die Reduzierung der Treibhausgas-Emission im Verkehr und beim Heizen steuern, damit Deutschland seine Klimaziele für 2030 erreicht. Den CO2-Preis zahlen Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln.
Der Preis von zehn Euro pro Tonne CO2 zum Einstieg im Jahr 2021 wird von Klimaschutz-Verbänden heftig kritisiert. Der BUND sprach von einer "Farce". Wegen des niedrigen Einstiegspreises und der preislichen Deckelung werde der nationale Zertifikatehandel nicht dazu beitragen, die CO2-Emissionen zu senken, erklärte der Verband.