Berlin (epd). Eine Woche nach der Verabschiedung des Klimaschutzprogramms will das Bundeskabinett auch die dazugehörigen Steuermaßnahmen auf den Weg bringen. Wie am Dienstag aus dem Finanzministerium verlautete, befasst sich die Ministerrunde am Mittwoch unter anderem mit Neuregelungen, die Bahnfahrten billiger und Flüge teurer machen. Ferner sei die Erhöhung der Pendlerpauschale vorgesehen, eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener und die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Im Paket enthalten ist den Angaben zufolge auch die CO2-Bepreisung: Verschmutzungszertifikate für die Bereiche Gebäude und Verkehr.
Konkret soll ab 1. Januar 2020 das Bahnfahren auf Fernstrecken um zehn Prozent günstiger werden, indem die Mehrwertsteuer für Fernverkehrstickets von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird. Flugtickets sollen über die Luftverkehrssteuer ab 1. April 2020 teurer werden.
Dabei steigt der Steuersatz für kürzere Flüge stärker, um Reisende dazu zu bewegen, vom Flugzeug auf die Bahn umzusteigen. So werde er bei einer Flugdistanz bis zu 2.500 Kilometern um 74 Prozent auf 13,03 Euro erhöht, bei Flügen zwischen 2.500 Kilometern und 6.000 Kilometern um 41 Prozent auf 33,01 Euro und bei einer Distanz von über 6.000 Kilometern um ebenfalls 41 Prozent auf 59,43 Euro. Dadurch wird mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 740 Millionen Euro gerechnet.
Beschlossen werden sollen auch die Eckpunkte zur Umsetzung des CO2-Preises für fossile Brennstoffe wie Öl und Gas. Diese nationale Bepreisung betrifft die Bereiche Verkehr, Gebäude und Teile der Industrie, die nicht durch den bestehenden europäischen Emissionshandel abgedeckt sind. Von 2021 bis 2025 werden in Deutschland die Zertifikate zu einem Festpreis abgegeben, der jährlich erhöht wird: Anfangs sind es zehn Euro pro Tonne CO2 und schließlich 35 Euro pro Tonne CO2. Erst 2026 wird eine maximale Emissionsmenge festgelegt, die von Jahr zu Jahr reduziert wird. 2026 gilt ein Höchstpreis von 60 Euro pro Tonne CO2.
Die Kohle soll den Ministeriumskreisen zufolge erst in einem zweiten Schritt mit einbezogen werden. Dieser Bereich sei großteils über den europäischen Emissionshandel erfasst, hieß es. Zu den übrigen Handelsströmen gebe es hingegen noch nicht genügend Daten. Das betreffe zum Beispiel Kohle, die in Kleinindustrieanlagen gehe oder in die Baumärkte, wo Verbraucher sie für den eigenen Kamin kaufen.
Die Pendlerpauschale wird derweil 2021 befristet bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer um fünf Cent auf 35 Cent pro Kilometer erhöht, um diejenigen nicht zu benachteiligen, die weiter auf das Auto angewiesen sind. Eine neue Mobilitätsprämie soll darüber hinaus mehr als 200.000 Menschen zugutekommen, die zu wenig verdienen, um von der Pendlerpauschale zu profitieren.
Die Bundesregierung hat ihr Klimapaket am 20. September erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass Deutschland das Ziel erreicht, bis 2030 die Treibhausgas-Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken.