Berlin (epd). Thüringen hat im Bundesrat keine ausreichende Unterstützung für seinen Vorstoß gefunden, den Klimaschutz im Grundgesetz zu verankern. Die Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin nicht über die von dem rot-rot-grün regierten Bundesland eingebrachte Entschließung ab. Sie wird nun weiter in den Ausschüssen beraten.
Thüringen hatte argumentiert, angesichts der Bedeutung des Klimaschutzes müsse dieser als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden. Deutschland trage als viertgrößte Industrienation der Welt eine herausragende Verantwortung für den Klimaschutz und die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens, in dem sich die Staaten darauf verpflichtet haben, die Erderwärmung auf weniger als zwei Grad zu begrenzen. Mit einer Entschließung kann der Bundesrat eine politische Willensbekundung abgeben, nicht aber eine Gesetzesinitiative in Gang setzen.