Mannheim (epd). Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof sieht keinen Grund, Abschiebungen nach Somalia generell zu verbieten. In einem am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Urteil kassierte das Gericht damit eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, das dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Abschiebung eines Somaliers wegen konkreter Gefahr für Leib und Leben verboten hatte. Die Mannheimer Richter sehen dagegen keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung des Somaliers bei einer Rückführung nach Mogadischu. (AZ: A 9 S 1566/18)
Der Verwaltungsgerichtshof verweist auf die "nicht unerhebliche Verbesserung der Ernährungslage" im Land aufgrund ergiebiger Regenfälle in den vergangenen eineinhalb Jahren. Dem arbeitsfähigen und gesunden jungen Mann drohten keine Lebensbedingungen, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar wären. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte als Argument für das Abschiebungsverbot die Lebensmittelknappheit in Somalia angeführt.
Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann allerdings beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt werden.