Berlin (epd). Ein von Deutschland nach Griechenland gebrachter Afghane wird nach einem Gerichtsbeschluss wieder zurückgeholt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte am Donnerstag in Berlin, dass die Rückholung aus Griechenland nun organisiert werde. Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München im Eilverfahren, wonach die Bundespolizeidirektion München den Mann wieder zurückbringen und ihm die Einreise nach Deutschland gewähren muss.
Nach der europäischen Dublin-Regelung muss ein Flüchtling in dem Land Asyl beantragen, in dem er erstmals EU-Boden betritt. Viele wanderten in den vergangenen Jahren nach Deutschland weiter, obwohl nach der Regel ein anderes Land für ihr Verfahren zuständig ist. Im vergangenen Sommer schloss die Bundesregierung Verwaltungsabkommen mit Griechenland und Spanien, wonach Schutzsuchende zurückgewiesen werden können, die schon in einem der beiden Länder Asyl beantragt haben. Der Afghane, der jetzt zurückgeholt wird, hatte den Angaben zufolge zunächst in Griechenland Asyl beantragt, bevor er nach Deutschland kam.
Das Bundesinnenministerium geht trotz des aktuellen Beschlusses weiterhin von der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsabkommens mit Griechenland aus. Der Ministeriumssprecher verwies darauf, dass die Entscheidung einen Ausnahmefall betreffe. Denn das Gericht sei von erheblicher Gefahr einer bevorstehenden Abschiebung des Mannes aus Griechenland nach Afghanistan ausgegangen - und zwar noch bevor eine endgültige Entscheidung über seinen Fall getroffen sei.
Der Sprecher fügte hinzu, dass insgesamt drei Klagen im Zusammenhang mit der deutsch-griechischen Vereinbarung vor dem Verwaltungsgericht anhängig seien. Die endgültigen Entscheidungen stünden in allen drei Fällen noch aus. Laut Innenministerium gab es bislang 29 Zurückweisungen nach Griechenland und zwei nach Spanien.