Das Land Berlin hat dazu beim Bundesarbeitsgericht Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zum Fall einer kopftuchtragenden Lehrerin eingereicht, wie eine BAG-Sprecherin am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte. Die Berufung sei Ende Februar bei dem Erfurter Gericht eingegangen.
Im nächsten Schritt müsse nun die schriftliche Begründung für die Revision erfolgen, sagte die BAG-Sprecherin. Weitere Termine für den Fall stünden bislang noch nicht fest.
Das Land Berlin will damit eine Grundsatzentscheidung zum Neutralitätsgesetz erreichen. Bereits in der Vergangenheit hatte das Land signalisiert, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen. Zuerst hatte die "Berliner Zeitung" (Mittwoch) über die jetzige Revision zum Bundesarbeitsgericht berichtet. Im konkreten Fall geht es um eine Informatikerin muslimischen Glaubens, deren Bewerbung für den Schuldienst erfolglos geblieben war.
Das Landesarbeitsgericht hatte bei dem Rechtsstreit zwischen der Frau und dem Land Berlin im November 2018 festgestellt, dass die Frau diskriminiert worden sei und ihr eine Entschädigung von eineinhalb Monatsgehältern zu zahlen sei. (AZ: 7 Sa 963/18) Die Berliner Richterin hatte sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht berufen. Die Karlsruher Richter hatten sich im Januar 2015 gegen ein pauschales Kopftuchverbot ausgesprochen. Ein Verbot könne es nur geben, wenn konkret der Schulfrieden gefährdet sei, hieß es.
Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten, im Dienst religiöse Symbole wie das christliche Kreuz, die jüdische Kippa oder das muslimische Kopftuch zu tragen. Vor allem im Bildungsbereich hatte das Gesetz in den vergangenen Jahren immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen geführt. Mehrere muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch sahen sich durch die Regelung diskriminiert.