Die meisten Anträge auf eine Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in Bayern gestellt. Ein Sprecher des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege teilte mit, im Jahr 2018 habe die dortige Ethikkommission über 247 Anträge entschieden und damit über deutlich mehr als 2017 (155 Anträge). 218 Anträgen wurde zugestimmt, 29 wurden abgelehnt. Die bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat seit ihrer Konstituierung im März 2015 insgesamt über 565 Anträge entschieden. Davon wurden 496 zustimmend bewertet, 69 wurden abgelehnt.
PID ist die genetische Untersuchung eines im Reagenzglas gezeugten Embryos, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Bei der Untersuchung wird gezielt nach einer Erbkrankheit oder Chromosomen-Anomalien gesucht. Die PID darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden.
Bei der gemeinsamen PID-Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind im vorigen Jahr 39 Anträge auf eine PID gestellt worden. 2017 waren es 49, und 2016 gab es 21 Anträge. Alle wurden positiv beschieden.
Die Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben ebenfalls eine gemeinsame Ethikkommission eingerichtet, die bei der Ärztekammer Hamburg eingerichtet wurde. Dort wurden im vergangenen Jahr 18 Anträge gestellt. 2017 waren es 21 Anträge, und im Jahr 2016 beantragten 27 Paare eine solche Untersuchung.
Die Ethikkommission in Nordrhein-Westfalen, die bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt ist, entschied 2016 über fünf und 2017 über 20 sowie im vorigen Jahr über 21 Anträge, die alle positiv beschieden wurden. In Berlin existiert eine weitere Ethikkommission, bei der aber nach Angaben der Geschäftsstelle keine Anträge gestellt wurden, weil es in Berlin kein für die PID zugelassenes Zentrum gibt.
Einen aktuellen bundesweiten Überblick über die PID-Zahlen gibt es nur alle vier Jahre. In diesem Abstand erstellt die Bundesregierung auf Basis der Daten der beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelten Zentralstelle für Präimplantationsdiagnostik einen Bericht. Der erste und bisher einzige Regierungsbericht stammt aus dem Jahr 2015, weshalb die Daten veraltet sind. Der nächste Bericht kommt in diesem Jahr.
Die Gebühren für das Verfahren bei den Ethikkommission sind unterschiedlich hoch. In Bayern mit einem Gebührenrahmen von 100 bis 5.000 Euro, liegen sie laut Ministerium in der Regel im unteren Bereich des Rahmens. In Baden-Württemberg kostet die Prüfung durch die PID-Ethikkommission 1.500 Euro. Die Paare müssen diese Kosten selbst tragen.