"Initiative säkularer Islam" gegen "Sonderrechte" für Muslime

"Initiative säkularer Islam" gegen "Sonderrechte" für Muslime
Wenige Tage vor dem Start der 4. Deutschen Islamkonferenz unter Federführung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich eine neue Initiative gegründet. Die "Initiative säkularer Islam" veröffentlichte am Donnerstag ihren Gründungstext, in dem sie eine Verbesserung der bürgerlichen Teilhabe von Muslimen fordert, sich gleichzeitig aber gegen "Sonderrechte" ausspricht. Unterzeichnet wurde der Text unter anderem vom Grünen-Politiker Cem Özdemir, der Moschee-Gründerin Seyran Ates und dem Islamismusexperten Ahmad Mansour. Nicht alle Unterzeichner sind selbst Muslime.

Die Initiative will sich für die Trennung von Religion und Politik einsetzen. In einem Interview mit der "Zeit" sagte Mansour, er wünsche sich Neutralität der Vertreter des Staates, "also keine Kopftücher, keine Kreuze, keine Kippas für Lehrer". Im Gründungstext der Initiative heißt es, das Recht auf die Freiheit des Bekenntnisses und auf ungestörte Religionsausübung beinhalte "nicht das Recht, religiöse Normen im öffentlichen Raum durchzusetzen".

Die Initiative wirbt für ein "zeitgemäßes Islamverständnis" und spricht von einem "deutschen Islam". Diesen Begriff hatte der für die Islamkonferenz zuständige Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber, in die Debatte gebracht. In der nächsten Woche findet die Auftaktveranstaltung der Islamkonferenz in dieser Wahlperiode statt. Kerber hat eine Neubesetzung angekündigt. Er will sich nicht mehr auf die islamischen Verbände konzentrieren, die nur einen Teil der in Deutschland lebenden Muslime repräsentieren.



Ziel der Islamkonferenz ist seit ihrer Gründung 2006, den Dialog zwischen Staat und Muslimen zu verbessern und zu diskutieren, wie Religionsausübung im Einklang mit der Grundordnung gewährleistet werden kann. Themen waren etwa muslimischer Religionsunterricht und islamische Seelsorger in Gefängnissen, bei der Bundeswehr und in Krankenhäusern. Anders als die Kirchen sind die muslimischen Verbände größtenteils nicht als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt, die Religionsgemeinschaften besondere Rechte garantieren.