"Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat", heißt es Vatikanangaben vom Donnerstag zufolge in der neuen Fassung des entsprechenden Katechismus-Abschnitts. Es gebe wirksamere Sanktionen, "welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen".
Die Kirche lehre deshalb, dass "die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt". Gleichzeitig setze sie sich entschieden für deren Abschaffung weltweit ein.
In der 1995 unter dem Einfluss der Enzyklika "Evangelium vitae" von Papst Johannes Paul II. veränderten Fassung des Katechismus hieß es noch, dass die Todesstrafe gerechtfertigt sei, wenn es keinen anderen Weg gebe, "um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen".
Papst Franziskus hatte die Todesstrafe bereits 2015 für unzulässig erklärt. Unabhängig von der Weise, in der sie vollzogen werde, sei sie grausam, unmenschlich und erniedrigend, hatte er damals betont. Darüber hinaus sei sie wegen der Möglichkeit von Justizirrtümern abzulehnen. Vor diesem Hintergrund habe Franziskus dazu aufgerufen, den entsprechenden Passus im Katechismus zu verändern, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, in einem Brief an die Bischöfe weltweit über den neuen Artikel, den der Papst demnach ausdrücklich gebilligt hat.