Es gebe keine Hinweise darauf, dass die drei Länder ihren Beitrag zur Durchführung des Umverteilungsbeschlusses vom September 2015 leisten würden, erklärte die Kommission am Donnerstag in Brüssel.
Die EU-Innenminister hatten mitten in der sogenannten Flüchtlingskrise im September 2015 beschlossen, bis zu 160.000 Menschen vor allem aus Griechenland und Italien in anderen EU-Ländern unterzubringen. Mit dem Programm sollten die besonders belasteten südlichen Länder entlastet werden.
In der Zwischenzeit hat die Kommission die Zielmarke heruntergesetzt, unter anderem, weil nicht genug Flüchtlinge in den zwei Ländern für die Umverteilung infrage kämen, auch der EU-Türkei-Pakt spielte eine Rolle. Vor wenigen Wochen erklärte die Kommission, das Programm stehe vor seinem "erfolgreichen Abschluss", nachdem mehr als 31.500 Personen umverteilt worden seien. Auf die Verpflichtungen der drei jetzt verklagten Staaten hat das aber keinen Einfluss, wie die Kommission schon damals klarmachte.
Der jetzt von der EU-Kommission angestoßene Prozess wäre der zweite in dieser Angelegenheit vor dem EuGH. Ungarn und die Slowakei hatten bereits ihrerseits gegen die Umverteilung geklagt. Die Umverteilung sei weder geeignet noch nötig, um auf die Flüchtlingskrise zu reagieren, argumentierten sie. Daneben machten sie vermeintliche Formfehler des Beschlusses geltend. Der EuGH wies die Klage im September ab.