Bundesgerichtshof stärkt Eltern bei Mangel an Betreuungsplätzen

Bundesgerichtshof stärkt Eltern bei Mangel an Betreuungsplätzen
Stellt eine Stadt keine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen für Kinder zur Verfügung, kann das eine Pflicht zum Schadenersatz nach sich ziehen.

Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof gab am Donnerstag in Karlsruhe drei Müttern aus Leipzig recht, die die Stadt auf Ersatz ihres Verdienstausfalls verklagt hatten, der wegen fehlender Kita-Plätze entstanden ist.

Schaden für Frauen noch nicht berechnet

Die Klägerinnen wollten jeweils nach Ablauf der einjährigen Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten. Unter Hinweis darauf meldeten sie für ihre Kinder wenige Monate nach der Geburt bei der Stadt Leipzig Bedarf für einen Kinderbetreuungsplatz für die Zeit ab der Vollendung des ersten Lebensjahres der Kinder an. Zum gewünschten Termin erhielten die Frauen jedoch keinen Betreuungsplatz für den Nachwuchs und klagten auf Ersatz das Verdienstausfalls, der aus ihrer Sicht dadurch entstanden ist.

Während das Landgericht Leipzig den Frauen recht gegeben hatte, waren sie nach einer Berufung durch die Stadt vor dem Oberlandesgericht Dresden unterlegen. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile auf und verwies die Verfahren zurück nach Dresden. Das Oberlandesgericht soll nun klären, wie schwerwiegend die Amtspflichtverletzung der Stadt ist und wie hoch der Schaden für die Frauen zu beziffern ist.