EU-Handelsabkommen mit südafrikanischen Staaten in Kraft

EU-Handelsabkommen mit südafrikanischen Staaten in Kraft
Das EU-Handelsabkommen mit einer Gruppe südafrikanischer Länder ist am Montag vorläufig in Kraft getreten. Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland auf der einen Seite und die EU auf der anderen Seite schlügen mit dem sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, kurz EPA) ein "neues Kapitel ihrer bilateralen Beziehungen" auf, erklärte die EU-Kommission.

Brüssel (epd). Mosambik ratifiziert das Abkommen noch und soll später dazustoßen. Die afrikanischen Staaten müssen mit dem Abkommen ihre Märkte stärker für europäische Waren öffnen, insbesondere für landwirtschaftliche Produkte wie Käse und Fleisch. Dadurch gehen den Staaten dort Zolleinnahmen verloren, und die afrikanischen Hersteller und Bauern bekommen neue Konkurrenz. Auf der anderen Seite sieht der Vertrag mehrere Mechanismen vor, die die Afrikaner nutzen könnten, wenn ihre Wirtschaft durch EU-Einfuhren zu sehr unter Druck gerät.

Ursprungsregeln geändert

Den Entwicklungsländern garantiert das EPA einen fast schrankenlosen Zugang für Waren in die EU - also ohne Zölle und Mengenbeschränkungen. Damit geht die EU über das hinaus, was sie selbst von den Afrikanern verlangt. Allerdings besteht dieser fast schrankenlose Zugang weitgehend bereits jetzt - durch das EPA wird er für die Zukunft festgeschrieben. Daneben werden zugunsten der Afrikaner beispielsweise die Ursprungsregeln geändert. Dadurch können auch Waren, die in den besagten Ländern lediglich weiterverarbeitet werden, leichter nach Europa eingeführt werden.

Das Abkommen ist eines von mehreren EPAs, die die EU-Kommission mit Staatengruppen in der ganzen Welt verhandelt hat. Hintergrund ist der Cotonou-Vertrag aus dem Jahr 2000. Dieser wurde zwischen der EU und den sogenannten AKP-Staaten (für Afrika, Karibik, Pazifik) geschlossen, zu denen auch die sechs südafrikanischen Länder gehören und mit denen Europa vor allem aufgrund der Kolonialgeschichte besondere Beziehungen pflegt.

Unklar, was passiert

Ein wichtiger Anlass der EPAs war, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten den Regeln der Genfer Welthandelsorganisation angepasst werden mussten. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte am Montag, das jetzt in Kraft getretene Abkommen solle Afrikanern aus der Armut helfen.

Mitte September hatte das Europaparlament den Vertrag gebilligt. Ein Vertreter Botsuanas äußerte sich zu diesem Anlass zurückhaltend über die Aussichten durch die Marktöffnung aufseiten Afrikas. "Wir wissen nicht was passiert. Aber wir hoffen nur, dass es unseren Wirtschaftszweigen nicht schadet", sagte der Handelsattaché der Vertretung von Botsuana bei der EU in Brüssel, Martin P. Ntongana, im September dem Evangelischen Pressedienst.