Bremen (epd). "Wie schnell und gut die Integration gelingt, hängt auch davon ab, ob genügend Geld dort ankommt, wo die Integrationsarbeit stattfindet - in den Städten", sagte Städtetags-Präsidentin Eva Lohse (CDU) am Mittwoch in Bremen. Der Bund stellt bis 2018 jährlich zwei Milliarden Euro für die Integration zur Verfügung.
Nach den Herausforderungen bei der Erstaufnahme im vergangenen Jahr habe sich in den Kommunen der Fokus in Richtung Integration verschoben, sagte Lohse, die in Ludwigshafen Oberbürgermeisterin ist, bei einer Tagung des Städtetag-Präsidiums. Sie dürften mit den Mehrkosten für den Ausbau der Kinderbetreuung, der Schulen und des Wohnungsbaus nicht alleingelassen werden.
Überlastung drohe
Ein Problem sei, dass der Bund die Unterstützung nur an die Länder auszahlen dürfe. Die wiederum seien autonom in der Weitergabe der Gelder. Lohse zufolge gibt es Bundesländer, die die Gelder vollständig weiterleiten. Andere legten sogar noch etwas drauf, "und es gibt Länder mit klebrigen Fingern", in denen zu wenig bei den Kommunen ankomme.
Weiter appellierte Lohse an die Bundesländer, die Wohnsitzauflage für anerkannte Asylbewerber zu nutzen. Die Möglichkeit zu einer solchen Auflage ist Teil des Integrationsgesetzes des Bundes, das Anfang August in Kraft getreten war. Danach können die Länder anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen, wenn sie nicht anderswo Arbeit oder Ausbildung finden. Ohne diese Auflage drohe den Städten eine Überlastung und eine Ghettoisierung, warnte Lohse. Schon allein der fehlende Wohnraum sei für die Städte ein nicht zu schulterndes Problem.
Auch Ceta war Thema
Dass einzelne Bundesländer, wie etwa Niedersachsen, auf die Wohnsitzauflage freiwillig verzichteten, liege möglicherweise daran, dass diese Länder noch keine "Ströme in die Städte" feststellten, sagte Lohse. Integration sei auch in den ländlichen Regionen möglich.
Ein weiteres Thema der Präsidiumstagung war das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada. Der Vizepräsident des Städtetages, Ulrich Maly aus Nürnberg, forderte deutliche Nachbesserungen. Die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge wie die öffentliche Wasserversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung, der öffentliche Nahverkehr oder soziale Dienstleistungen dürften nicht liberalisiert werden. Derzeit sei der Begriff der Daseinsvorsorge in dem Abkommen zu unscharf formuliert. Die Vertragspartner müssten eine Zwangsprivatisierung in diesen Bereichen ausschließen.