Paritätischer fordert deutliche Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes

Paritätischer fordert deutliche Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes
Das Bundesarbeitsministerium plant, den Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene um fünf Euro zu erhöhen. Der Paritätische Wohlfahrtsverbandes kritisiert das als zu wenig.

Berlin (epd). Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene sollte nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes auf 520 Euro steigen. Die vom Bundesarbeitsministerium geplante Erhöhung von derzeit 404 auf 409 Euro sei wegen willkürlicher Eingriffe in die Statistik nicht haltbar, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, am Dienstag in Berlin. Neben methodischen Fehlern habe das Ministerium zudem offenbar fast ausschließlich das physische, nicht aber das soziokulturelle Existenzminimum im Blick gehabt.

Paritätischer: Kinderregelsätze überprüfen

"Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz offensichtlich längst verabschiedet", sagte Schneider. Der Paritätische Gesamtverband fordert darüber hinaus eine Überprüfung der Kinderregelsätze durch eine Expertenkommission. Die Berechnungen des Ministeriums seien in diesen Fällen "wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet". Die vorliegenden statistischen Daten seien in ihrer Menge zu klein, erklärte Schneider. Seriöse Kindersätze ließen sich auf dieser Basis nicht ermitteln.

Für Jugendliche ab 15 Jahre ist dem Arbeitsministerium zufolge vorgesehen, den Regelsatz um fünf auf 311 Euro anzuheben, für Kinder unter sechs Jahren bleibt er bei 237 Euro im Monat. Junge Erwachsene bis 25, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, bekommen statt 324 künftig 327 Euro im Monat. Eine relativ starke Erhöhung entfällt auf Kinder zwischen sieben und 14 Jahren. Sie sollen künftig 291 statt bisher 270 Euro im Monat erhalten.

Die neuen Regelsätze sollen ab dem 1. Januar 2017 greifen. Sie müssen alle fünf Jahre neu berechnet werden, wenn die Ergebnisse der jeweils jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen.