Vierter Anlauf zu Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg

Vierter Anlauf zu Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg
Am Landgericht Neubrandenburg ist der Prozess gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem KZ Auschwitz im vierten Anlauf eröffnet worden. Dem 95-jährigen Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen vorgeworfen.

Neubrandenburg (epd). Drei Prozesstermine waren bislang geplatzt - einer aus formalen Gründen, zwei wegen bescheinigter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. "Heute ist der Mann anwesend, die Verhandlung läuft seit 10 Uhr", sagte eine Gerichtssprecherin dem epd am Montagvormittag. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 95-Jährigen drei bis 15 Jahre Haft.

Massive Kritik am Verfahren

Der Angeklagte soll als SS-Sanitäter im Sommer 1944 mehrere Wochen im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben. Ihm wird zur Last gelegt, durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die SS-Leute im KZ handlungsfähig waren und Deportierte massenhaft ermorden konnten. In dem fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an, die in den Gaskammern umgebracht wurden.

In einem offenen Brief hatten Auschwitz-Überlebende und das Internationale Auschwitz Komitee in der vergangenen Woche massive Kritik am bisherigen Verfahren und an der Haltung des zuständigen Landgerichts in Neubrandenburg geübt. Das Verfahren, das im ersten Anlauf bereits Ende Februar eröffnet worden war, verlaufe für die Überlebenden "quälend langsam", so der Vorwurf.