Karlsruhe (epd). Die Organisationen "Campact", "foodwatch" und "Mehr Demokratie" haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Freihandelsabkommen CETA eingereicht. Wie der Verbund am Dienstag mitteilte, haben sich der Aktion rund 125.000 Menschen angeschlossen. Sie sei damit die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, hieß es. Nach Einschätzung der Aktivisten verstößt das geplante Abkommen zwischen der EU und Kanada gleich in vier Punkten gegen das Grundgesetz.
Einstweilige Verfügung beantragt
Das Bündnis hat beim Verfassungsgericht in Karlsruhe darüber hinaus eine einstweilige Verfügung beantragt, wonach das Gericht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auffordern soll, gegen die geplante "vorläufige Anwendung" von CETA zu stimmen. Damit soll das Abkommen bereits vor einer Abstimmung im Bundestag in Kraft gesetzt werden. Eine solche "vorläufige Anwendung" solle in diesem Herbst vom Ministerrat der EU beschlossen werden.
"Die vorläufige Anwendung von CETA ist brandgefährlich, denn damit werden Fakten geschaffen", sagte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins "Mehr Demokratie". "Demokratisch nicht legitimierte Gremien und investorenfreundliche Schiedsgerichte würden bereits anfangen zu arbeiten, das Vorsorgeprinzip könnte ausgehebelt werden - das alles ohne Zustimmung des Bundestags." Das Bündnis sieht durch CETA den Einfluss von Parlamenten und somit die Stimmen der Wähler im demokratischen Prozess geschwächt.
Einer der größten inhaltlichen Kritikpunkte ist der sogenannte Investorenschutz, der kanadischen Firmen die Möglichkeit geben würde, europäische Staaten vor privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen. Außerdem sehen die Kritiker das europäische Vorsorgeprinzip in Gefahr.