Stuttgart, Winnenden (epd). Der klagende Sozialversicherungsträger habe seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückgenommen, teilte das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mit. Zuvor hatte der 13. Zivilsenat den Kläger auf die "offensichtlich fehlende Erfolgsaussicht" der Berufung hingewiesen. Damit ist das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Stuttgart vom August 2015 rechtskräftig. (AZ: 13 U 138/15)
Sozial auffälliges Verhalten
Demnach hatte die beklagte Mutter vor dem Amoklauf ihres Sohnes keine Kenntnis von einer im Schlafzimmerschrank ihres Mannes versteckten Schusswaffe. Zum anderen seien im Prozess keine Anhaltspunkte ersichtlich geworden, die zu einer erhöhten Aufsichtspflicht über den zum Tatzeitpunkt fast volljährigen Tim K. führten, teilte das Gericht mit. Auch nach der ärztlichen Einschätzung, der die Beklagte habe vertrauen dürfen, habe nichts darauf hingedeutet, dass sein sozial auffälliges Verhalten in ein aggressives und gewalttätiges Verhalten "umschlagen" könnte.
Tim K. hat am 11. März 2009 in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt. Die Tatwaffe hatte sein Vater, ein passionierter Sportschütze, unverschlossen im Schlafzimmerschrank aufbewahrt. Er wurde deshalb 2013 in zweiter Instanz zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.