Düsseldorf, Köln (epd). Das Oberlandesgericht Düsseldorf wertete den Messerangriff des 45-jährigen Angeklagte Frank S. als versuchten Mord, wie die Vorsitzende Richterin des Staatsschutzsenats, Barbara Havliza, am Freitag sagte. Zusätzlich habe sich der Täter der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, als er weitere Passanten angegriffen habe. (AZ: OLG Düsseldorf, III - 6 StS 1/16)
Persönlichkeitsstörung, aber schuldfähig
Die Bundesanwaltschaft hatte die Tat als heimtückischen versuchten Mord bezeichnet und in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen für eine zeitlich begrenzte Haftstrafe plädiert. Ein psychiatrischer Gutachter hatte zwar eine Persönlichkeitsstörung bei Frank S. diagnostiziert, den Mann aber dennoch für voll schuldfähig eingestuft. Der Attentäter habe den Messerangriff als "Fanal" geplant, hatte der Gutachter erklärt. Der Angeklagte selbst hatte zum Auftakt des Verfahrens eine Tötungsabsicht bestritten.
Der 45-Jährige hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung am 17. Oktober in Köln die damalige Kandidatin für das Oberbürgermeisteramt mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Mit dem Attentat hatte der Mann nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ein Zeichen gegen die deutsche Ausländer- und Flüchtlingspolitik setzen wollen. Reker war als damalige Kölner Sozialdezernentin mitverantwortlich für die Flüchtlingsbetreuung der Stadt. Der Angeklagte verletzte vier weitere umstehende Personen.