Augsburg (epd). Im Freistaat existiere "kein formelles Gesetz, welches Rechtsreferendare zu einer weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichte", begründeten die Richter laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts ihr Urteil. Dagegen will Bayern in Berufung gehen.
Geklagt hatte eine Augsburger Jurastudentin mit deutscher und pakistanischer Staatsbürgerschaft. Die 25-Jährige ist seit 2014 im Vorbereitungsdienst der Justiz. Bei ihrer Einstellung hatte ihr das Oberlandesgericht München das Tragen des Kopftuches bei Auftritten mit Außenwirkung untersagt. Hintergrund ist eine Verordnung des bayerischen Justizministeriums von 2008. Sie schreibt vor, dass muslimische Referendarinnen im Gerichtssaal oder bei der Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen kein Kopftuch tragen dürfen.
"Bestätigung für den Rechtsstaat"
Da sich die junge Frau aus Glaubensgründen weigerte, das Kopftuch abzulegen, habe sie während ihrer Ausbildung nicht wie für Referendare üblich am Richtertisch Platz nehmen dürfen, teilte ihr Anwalt mit. Verhandlungen musste sie vom Zuschauerraum aus verfolgen. Auch die Sitzungsleitung unter Aufsicht des Ausbildungsrichters konnte sie nicht übernehmen. Gegen diese Ungleichbehandlung hatte sie geklagt.
Die angehende Juristin begrüßte das Urteil. "Das ist heute nicht nur eine Bestätigung für mich, dass mir in meiner Ausbildung Unrecht geschehen ist, sondern auch eine Bestätigung für unseren Rechtsstaat", sagte sie laut Mitteilung ihres Anwalts. Dieser betonte, das Urteil stärke "die Religionsfreiheit und das Rechtsstaatsprinzip und ist ein Zeichen für ein offenes Verständnis der religiösen Neutralität des Staates".
Grundsätzliche Bedeutung
Der Freistaat Bayern kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Man nehme die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis, teilte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) mit. "Aber: Wir können das Ergebnis so nicht stehenlassen." Jeder müsse vor Gericht "auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können". Dieses Vertrauen dürfe durch das äußere Erscheinungsbild nicht erschüttert werden, so der Justizminister. Das gelte auch für Rechtsreferendare.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Augsburger Verwaltungsgericht eine Berufung gegen das Urteil vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.