Augsburg (epd). Im Freistaat existiere "kein formelles Gesetz, welches Rechtsreferendare zu einer weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichte", erklärten die Richter am Donnerstag zur Begründung des Urteils. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte an, der Freistaat werde gegen das Urteil in Berufung gehen.
Man nehme die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis, teilte Bausback mit. "Aber: Wir können das Ergebnis so nicht stehenlassen", erklärte der Justizminister. Geklagt hatte eine Augsburger Jurastudentin mit deutscher und pakistanischer Staatsbürgerschaft.
Berufung zugelassen
Die 25-Jährige ist seit 2014 im Vorbereitungsdienst der Justiz. Bei ihrer Einstellung hatte ihr das Oberlandesgericht München das Tragen des Kopftuches bei Auftritten mit Außenwirkung untersagt. Dagegen war die junge Frau vor Gericht gezogen und bekam nun recht.
Nach Auffassung Bausbacks muss hingegen jeder vor Gericht "auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können". Dieses Vertrauen dürfe durch das äußere Erscheinungsbild nicht erschüttert werden, unterstrich der Justizminister. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat eine Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen.