Schülerin wegen Lehrer-Beleidigung auf Facebook verurteilt

Schülerin wegen Lehrer-Beleidigung auf Facebook verurteilt
Wegen eines beleidigenden Facebook-Eintrags über ihren Lehrer ist eine 14-jährige Schülerin am Dienstag vom Düsseldorfer Amtsgericht zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

Düsseldorf (epd). Strafmildernd sei berücksichtigt worden, dass das Mädchen die Tat gestanden und ehrliche Reue gezeigt habe, sagte ein Sprecher des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zulasten des Mädchens habe das Gericht allerdings betont, dass es sich bei der ehrverletzenden Bemerkung vor einem recht großen Personenkreis nicht um eine Bagatelle gehandelt habe. Daher habe das Gericht im Rahmen des Jugendstrafrechts ein Urteil wegen Beleidigung gefällt.

Stabiles Fundament

Die Schülerin einer Förderschule hatte ihren Lehrer heimlich im Klassenraum fotografiert, das Foto mit dem Zusatz "Behinderter Lehrer ever" (sic) veröffentlicht und den Eintrag ihren Facebook-"Freunden" und auch deren "Freunden" zugänglich gemacht. Der Lehrer entschloss sich daraufhin zum Gang vor Gericht.

Die Lehrergewerkschaft VBE, der Verband Bildung und Erziehung in NRW, nannte das Urteil ein Signal in die richtige Richtung. "Wir finden es richtig, dass ein solch schwerwiegender Fall gerichtlich geklärt wird, denn diese Ereignisse nehmen zu", erklärte der Landesvorsitzende Udo Beckmann. Viele Lehrkräfte stünden durch Schule beziehungsweise Schulaufsicht unter Druck, in der Öffentlichkeit nicht darüber zu sprechen, weil das ein schlechtes Licht auf die Schule werfen könnte. Der Kollege verdiene für seinen Schritt Respekt. "Das erfordert Mut."

Beckmann warb dafür, dass Schulen intern klare Regelungen im Umgang mit sozialen Medien und dem damit verbundenen Mobbing verabschieden. Ein solcher von der Schulkonferenz verabschiedeter Schulkodex biete ein stabiles Fundament, um sich gegen Angriffe zu wehren. Wichtig sei auch, dass Lehrkräfte in Konfliktfällen Rückendeckung durch den Arbeitgeber bekämen und der Vorfall nicht zum "Privatproblem" des Betroffenen erklärt werde, betonte Beckmann.