Mietpreisbremse: Maas erwägt Gesetzesverschärfung

Mietpreisbremse: Maas erwägt Gesetzesverschärfung
Die Mietpreisebremse sollte den Anstieg der Mieten drosseln, insbesondere in Gegenden, wo besonders viele Menschen eine Wohnung suchen. Eine Studie legt nahe, dass der Plan bislang nicht aufgegangen ist.

Berlin (epd). Ein Jahr nach Einführung der Mietpreisbremse prüft Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), ob die Rechte der Mieter beim Abschluss eines Mietvertrags gestärkt werden können. Es gebe anscheinend Mieter, die gar nicht wissen, welche Rechte sie haben, sagte er am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Auch würden sich einige nicht trauen, für ihre Rechte einzustehen, "weil sie glauben, dass der Mietvertrag dann nicht zu ihren Gunsten abgeschlossen wird", sagte der Minister.

Sollte sich zeigen, dass dies nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen Bundesländern der Fall sei, dann müsse der Vermieter in die Pflicht genommen werden, "dass er die Vormiete bereits vor Abschluss des Mietvertrags gegenüber den Bewerbern offenlegt. Darüber denken wir nach", sagte Maas.

Maas: Ein Paradigmenwechsel

Zugleich verteidigte er das Gesetz zur Mietpreisbremse grundsätzlich und sprach in der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe) von Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt, die Zeit brauchten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt in einer Studie hingegen zu dem Schluss, dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert.

Das entsprechende Gesetz war am 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Die Mietpreisbremse legt fest, dass Mieten für Wohnungen, die vor dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wurden, bei Wiedervermietung in bestimmten Gegenden höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Die Bremse gilt in Gegenden mit einem "angespannten Wohnungsmarkt". Diese Gebiete legen die Länder fest. Berlin hatte die Mietpreisbremse zum 1. Juni 2015 als erstes Bundesland eingeführt.

Maas sagte der "Süddeutschen Zeitung": "Die Mietpreisbremse ist ein Paradigmenwechsel, der jetzt beginnt, seine Wirkung zu entfalten. Erstmals bestimmt nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze." Wie bei allen Paradigmenwechseln werde es eine gewisse Zeit brauchen, bis Rechte auch in der Praxis wahrgenommen werden.

DIW: Gesetz verschärfen

"Ich kann Mieter nur ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen - sie können das ja auch machen, nachdem sie die Wohnung bekommen und den Mietvertrag unterzeichnet haben. Das Gesetz zur Mietpreisbremse ist klar und eindeutig formuliert", fügte Maas hinzu.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt in einer bundesweiten Analyse zu dem Ergebnis, dass die Mietpreisbremse nicht die erwarteten Hoffnungen erfüllt. Der Anstieg der Mieten habe nicht verlangsamt werden können, teilte das Institut in Berlin mit. Stattdessen habe die Bremse in einigen Gegenden kurzfristig sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg geführt. Eigentümer hätten vor der Einführung des Gesetzes die letzte Chance genutzt, besonders hohe Mieten zu verlangen.

DIW-Ökonom Claus Michelsen verwies zudem auf relativ laxe Sanktionen bei Verstößen gegen die Bremse. Das DIW sprach daher die Empfehlung aus, das Gesetz zu verschärfen. Der Mietpreis aus einem vorherigen Mietverhältnis müsse transparent gemacht werden. Eine Mieterhöhung sollte zudem generell an die Entwicklung der Konsumentenpreise gekoppelt werden. Eine nachhaltige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt könne letztlich aber nur durch den Neubau von Wohnraum erzielt werden, erklärte das Institut.