Berlin (epd). Er glaube, dass es Mieter gebe, die gar nicht wissen, welche Rechte sie haben, sagte er am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". "Es gibt welche, die sich nicht trauen, weil sie glauben, dass der Mietvertrag dann nicht zu ihren Gunsten abgeschlossen wird", sagte der Minister. "Wenn sich aber in den anderen Bundesländern zeigt, dass das so ähnlich läuft wie in Berlin, dann kann man das tatsächlich nur dadurch auflösen, dass man dem Vermieter eine Pflicht aufgibt, dass er die Vormiete bereits vor Abschluss des Mietvertrags gegenüber den Bewerbern offenlegt. Darüber denken wir nach."
Das Gesetz zur Mietpreisbremse war am 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Die Mietpreisbremse legt fest, dass Mieten für Wohnungen, die vor dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wurden, bei Wiedervermietung in bestimmten Gegenden höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Die Bremse gilt in Gegenden mit einem "angespannten Wohnungsmarkt". Diese Gebiete legen die Länder fest. Berlin hatte die Mietpreisbremse zum 1. Juni 2015 als erstes Bundesland eingeführt.
Maas: Mietpreisbremse ein "Paradigmenwechsel"
Maas verteidigte das Gesetz in der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe). "Die Mietpreisbremse ist ein Paradigmenwechsel, der jetzt beginnt, seine Wirkung zu entfalten. Erstmals bestimmt nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze", unterstrich der Minister.
Wie bei allen Paradigmenwechseln werde es eine gewisse Zeit brauchen, bis Rechte auch in der Praxis wahrgenommen werden. "Ich kann Mieter nur ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen - sie können das ja auch machen, nachdem sie die Wohnung bekommen und den Mietvertrag unterzeichnet haben. Das Gesetz zur Mietpreisbremse ist klar und eindeutig formuliert", fügte Maas hinzu.
Laut der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe) kommt eine bundesweite Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu dem Ergebnis, dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert. Der Studie zufolge konnte die Bremse den Anstieg der Mieten "nicht entschleunigen". Sie habe kurzfristig "sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg" geführt. Den kurzfristigen Anstieg der Mieten erkläre das DIW mit "Vorzieheffekten": Eigentümer hätten in Erwartung der Bremse die letzte Chance genutzt, besonders hohe Mieten zu verlangen. Das DIW empfehle, das Gesetz zu verschärfen, berichtete die Zeitung.