Berlin (epd) Die Arbeitgeber fordern, dass auch Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichtet werden sollen. Das geht aus einem Grundsatzpapier hervor, mit dem sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am Dienstag in die Rentendebatte einschaltete und über das zuerst "Die Welt" (Dienstagsausgabe) berichtete. Wie die Selbstständigen vorsorgen, soll ihnen aber selbst überlassen bleiben. Sie sollen nach dem Willen der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten. Ausgenommen bleiben sollen auch jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Steuern zahlen.
Bislang sind es vor allem Handwerker und kleine Selbstständige, die unzureichend vorsorgen. Für Freiberufler wie Ärzte oder Juristen gibt es eine verpflichtende berufsständische Altersvorsorge.
Riester-Rente für Selbstständige öffnen
Die Riester-Rente sehen die Arbeitgeber nicht als gescheitert an. Sie fordern vielmehr, sie für Selbstständige zu öffnen. Die staatliche Zulage müsse aber 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Rente angepasst und von 154 Euro im Jahr auf 200 Euro erhöht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge sollte nach dem Willen der BDA von 2.100 auf 3.000 Euro steigen.
Wie es mit der Riester-Rente politisch weitergeht, ist derzeit offen. CSU-Chef Horst Seehofer hält sie für gescheitert. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will im Herbst ein umfassendes Rentenkonzept vorlegen.
Dazu soll auch eine Lebensleistungsrente für Geringverdiener gehören. Diese lehnen die Arbeitgeber weiterhin ab. Sie sei ungerecht und teuer, argumentieren sie. Die Lebensleistungsrente könne dazu führen, dass jemand, der höhere Beiträge eingezahlt hat, am Ende weniger Rente bekomme als jemand, der sehr geringe Beiträge gezahlt hat.