De Maizière: Abstrakte Gefahr ergibt keinen Anspruch auf Asyl

De Maizière: Abstrakte Gefahr ergibt keinen Anspruch auf Asyl
Der Bundestag entscheidet heute darüber, ob Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Bundesinnenminister de Maizière verteidigte den Gesetzentwurf.

Berlin (epd) Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die von ihm vorgeschlagene Einstufung der Maghreb-Staaten als sicher verteidigt. Er kenne die kritischen Fragen, die mit der Menschenrechtslage in Marokko, Tunesien und Algerien verbunden sind, sagte de Maizière bei der abschließenden Beratung seines Gesetzentwurfes am Freitag im Bundestag in Berlin. Aus der abstrakten Androhung einer Todesstrafe oder einer Bestrafung von Homosexualität ergebe sich aber noch kein Anspruch auf Asyl. Es komme auf die individuelle Verfolgung an.

Wenn die vorliegt, "werden wir Schutz gewähren", betonte die Maizière. Die Aufnahme der Staaten auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten wertete er als "wichtigen Schritt", um das Asylsystem effizienter zu machen.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Kirchen

Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten können in Schnellverfahren geprüft und in der Regel als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt werden. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, Marokkaner, Algerier und Tunesier wieder schneller in ihre Heimat zurückschicken zu können. Menschenrechtsorganisationen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände kritisieren dagegen, der Grundsatz einer individuellen Prüfung des Asylgesuchs werde durch diese Einstufung unterlaufen. Zudem weisen sie auf die Menschenrechtssituation in den Staaten hin.