Die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes

Die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verabschiedet.

Berlin (epd) Es gilt für alle Bundesbehörden, von den Arbeitsagenturen über die Rentenversicherung bis zum Zoll, und soll für mehr Barrierefreiheit sorgen. Behinderten-Aktivisten und Sozialverbände sprechen von einer verpassten Chance, weil die gesetzlichen Regelungen nicht auch für die Wirtschaft und öffentliche Einrichtungen wie Kinos, Theater, Arztpraxen oder Geschäfte gelten.


Die Novelle enthält folgende Regelungen:


- Alle Bundesgebäude sollen barrierefrei werden. Es wird ein Meldesystem für weiterbestehende Stolperstellen eingerichtet.


- Behördenbescheide an lern- oder geistig behinderte Menschen müssen auch in Leichter Sprache verschickt werden.


- In der Bundesverwaltung soll Informationstechnik eingesetzt werden, die auch behinderte Menschen anwenden können.


- Es wird eine Bundesfachstelle zur Barrierefreiheit eingerichtet, die Kommunen und Privatunternehmen beraten kann.


- Eine Schlichtungsstelle bei der Behindertenbeauftragten Verena Bentele soll in Streitfällen pragmatische Lösungen vorschlagen.


- Sehbehinderte können ihre Blindenhunde überallhin mitnehmen.


- Die Behinderten-Organisationen erhalten in diesem Jahr 500.000 Euro zusätzlich, vom kommenden Jahr an eine Million Euro mehr.


- Der Begriff der Behinderung wird an der Definition der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet, die Selbstbestimmung für behinderte Menschen verlangt und den Staaten die Pflicht zur Inklusion auferlegt.