Berlin (epd)
Arbeitende Rentner
Rentner, die weiterhin arbeiten wollen, können den Vereinbarungen von Union und SPD zufolge künftig ihre Altersbezüge erhöhen, wenn sie freiwillig den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung um ihren Arbeitnehmeranteil aufstocken (Opt-In). Bisher müssen die Arbeitgeber Rentenbeiträge zahlen, ohne dass dies den arbeitenden Rentnern zugutekommt. Außerdem soll für zunächst fünf Jahre der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wegfallen, den Arbeitgeber zahlen müssen, obwohl Rentner keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben.
Teilrentner
Wer vor dem Erreichen der Altersgrenze eine Teilrente bezieht, kann dazuverdienen. Die Regelungen sind aber so nachteilig ausgestaltet, dass er erst mit Verzögerung erfährt, um wie viel sein Verdienst die Teilrente mindert. Überschreitet er die starren Einkommensgrenzen, kann dies bedeuten, dass er Rückzahlungen leisten muss.
Künftig sollen Einkünfte oberhalb von 450 Euro pro Monat gleitend bis zu einer individuellen Obergrenze (früheres Einkommen) mit 40 Prozent des Zuverdiensts auf die Teilrente angerechnet werden. Bei Überschreiten der Obergrenze fällt die Rente weg, weil dies einer Weiterbeschäftigung im früheren Umfang gleichkommt.
Zwangsverrentungen
von Hartz-IV-Beziehern sollen künftig dann nicht umgesetzt werden, wenn sie dazu führen, dass die Menschen auf Dauer auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden.
Frühverrentung
Wer damit rechnet, kann künftig schon von einem Alter ab 50 zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen, um die Abschläge zu mindern. Bisher geht das erst ab 55 Jahre.
Prävention und Rehabilitation
Ein berufsbezogener Gesundheitscheck mit Mitte 40 soll helfen, Arbeitnehmer vor berufsbedingten Erkrankungen zu schützen. Dabei soll geklärt werden, ob eine Umschulung oder ein anderer Arbeitsplatz notwendig sind, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.