Länder sollen bei Wohnsitzzuweisung weitgehend selbst entscheiden

Länder sollen bei Wohnsitzzuweisung weitgehend selbst entscheiden
Die Länder sollen bei der von der Bundesregierung geplanten Wohnsitzzuweisung für Flüchtlinge weitgehenden Gestaltungsspielraum erhalten.

Berlin (epd) Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte am Dienstag in Berlin, die Bundesländer sollten selbst entscheiden, ob sie einen festen Wohnraum vorschreiben, oder den Flüchtlingen die Auswahl lassen, bestimmte Orte aber verbieten. Bei dem Gesetzentwurf zum Integrationsgesetz, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, werde über Steuerungsmöglichkeiten nachgedacht, "die viele Möglichkeiten schaffen", sagte de Maizière.

Ghettos vermeiden

Der Minister unterstrich erneut, die Wohnsitzauflage habe zum Ziel, Ghettobildung zu vermeiden. Die Bundesregierung will damit auch auf Wunsch betroffener Städte verhindern, dass Flüchtlinge vor allem in Ballungsräume ziehen. Künftig soll die Einschränkung auch für anerkannte Flüchtlinge gelten, die sich bislang frei bewegen dürfen. Ausnahmen soll es für Härtefälle geben. Die Wohnsitzauflage soll außerdem nicht gelten, wenn ein Flüchtling andernorts einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hat.

In Deutschland ankommende Flüchtlinge werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel möglichst gerecht auf die Bundesländer verteilt. Das soll auch künftig so bleiben. Nach der bundesweiten Verteilung sollen dann die Länder mit der neuen Regelung eigene Vorschriften für ihr Gebiet machen können.