Schwesig will Mutterschutz reformieren

Schwesig will Mutterschutz reformieren
Das Timing könnte kaum passender sein, sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) selbst schmunzelnd. Am Mittwoch legte sie nach ihrer Babypause einen Entwurf für eine Reform des Mutterschutzes vor. Das Kabinett billigte ihn.

Berlin (epd) Schwesigs Vorschlag sieht eine Ausweitung des Mutterschutzes für Schülerinnen und Studentinnen sowie Mütter behinderter Kinder vor. Zugleich will die Ministerin mehr Flexibilität für Schwangere schaffen, die auch in Randzeiten und an Sonntagen arbeiten wollen, es nach den strikten Regeln derzeit aber nicht dürfen. Schwesig sagte, das Mutterschutzgesetz, das im Wesentlichen seit 1952 in der jetzigen Form gilt, werde damit an die Entwicklungen in der Arbeitswelt und der Berufstätigkeit von Frauen angepasst. Sie wolle bestmöglichen Schutz, ohne die Berufsfreiheit zu sehr zu beschränken.

Frauen sollen selbst entscheiden

Frauen sollen ihren Plänen zufolge künftig selbst entscheiden, ob sie auch in der Schwangerschaft weiter am OP-Tisch stehen wollen, nachts arbeiten oder an Sonntagen im Einsatz sind. Voraussetzung ist Schwesig zufolge ein ärztliches Attest, das die Arbeit in Randzeiten für Frau und Kind als unbedenklich ausweist. Schwesig sagte, so solle vermieden, dass auf Frauen Druck ausgeübt werde, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, obwohl sie es nicht wollen.

Eigene Entscheidungsmöglichkeiten sieht der Gesetzentwurf außerdem für Schwangere in Schule, Studium und Ausbildung vor, für die erstmals auch der gesetzliche Mutterschutz von sechs Wochen vor und acht Wochen nach dem Geburtstermin eingeführt wird. Schülerinnen und Studentinnen können aber dennoch in dieser Zeit zu Prüfungen antreten, wenn sie dies nicht in die ferne Zukunft verschieben wollen. Ebenso darf es für sie aber auch nicht von Nachteil sein, wenn sie eine Klausur in dieser Zeit nicht mitschreiben.

Für Mütter behinderter Kinder wird die Schutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen erweitert. Außerdem sollen auch Frauen nach einer Fehlgeburt eine viermonatigen Kündigungsschutz erhalten, wenn das Kind weniger als 500 Gramm gewogen hat. Bisher galt die Regelung nur für Totgeburten oberhalb dieser Gewichtsgrenze.

Opposition vermisst Details

Die angekündigten Änderungen stießen bei der Politik in Berlin weitgehend auf Zustimmung. Die Opposition vermisst aber Details. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Cornelia Möhring forderte eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes. Franziska Brantner (Grüne) erklärte, bei der Reform blieben die Väter auf der Strecke. Sie forderte eine einwöchige Vaterschaftszeit direkt nach der Geburt zur Unterstützung der Mutter.

Auch eine weitere Lücke bleibt bestehen, die Schwesig nicht selbst ändern wollte: eine Regelung für Bundesministerinnen und -abgeordnete. Schwesig selbst hatte nach der Geburt ihres zweiten Kindes Julia am 8. März weder Anspruch auf Mutterschutz noch auf Elternzeit. Das Ministergesetz erlaubte ihr eine Auszeit "wegen eines selbstbestimmten Hindernisses". "Ein sehr bürokratisches Wort für ein Baby", witzelte sie. Um den Eindruck zu vermeiden, sie mache für sich selbst Gesetze, hat sie diesen Punkt aber ausgelassen, obwohl es längst auch eine fraktionsübergreifende Initiative von Parlamentarierinnen für Mutterschutzregelungen für Politikerinnen gibt. Sie würde sich freuen, wenn ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin dies anpacken würde, sagte Schwesig.