Berlin (epd) Die Bundesregierung will eine bessere Behandlung schwerkranker Menschen mit Cannabis ermöglichen. Dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zufolge sollen Ärzte ihren Patienten getrocknete Cannabis-Blüten und Cannabisextrakte verschreiben können, wenn ihnen mit anderen Schmerzmitteln nicht mehr geholfen werden kann. Die Kosten dafür sollten von der Krankenkasse übernommen werden, sagte Gröhe am Mittwoch in Berlin. Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßte den Kabinettsbeschluss. Er wird nun dem Bundestag zugeleitet. Das Gesetz könnte im Frühjahr 2017 in Kraft treten.
Ausnahmegenehmigung für Cannabis
Gröhe sagte: "Unser Ziel ist es, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden." Um den medizinischen Nutzen der Cannabis-Arzneien zu erfassen, solle eine Begleitforschung angestoßen werden. Wer als Patient die Kosten von der Krankenkasse erstattet haben wolle, solle sich an den wissenschaftlichen Erhebungen beteiligen. Der behandelnde Arzt werde dann in anonymisierter Form die Diagnose, Therapie und die verabreichte Dosis dokumentieren. Darüber hinaus fänden "keine zusätzlichen Eingriffe statt", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Der Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte weiter, bereits heute gebe es rund 650 Patienten, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung für Cannabis-Medikamente erhalten hätten. Je nach Bedarf an getrockneten Cannabisblüten fielen dabei im Monat zwischen 540 bis 1.800 Euro an Kosten an.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll auch der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland erlaubt werden. Voraussetzung dafür sei die Einrichtung einer staatlichen Cannabisagentur beim BfArM. Bis der Bedarf aus eigenen Pflanzen gedeckt sei, solle Hanf aus dem Ausland importiert werden. Einer der wichtigsten Lieferanten sollen die Niederlande sein, wie es hieß.
Schmerzpatienten profitieren
Die Deutsche Schmerzgesellschaft nahm den Beschluss positiv auf. In Einzelfällen könnten speziell ausgewählte Patienten, bei denen gebräuchliche Schmerzmittel versagen, von der Anwendung der Cannabis-Arzneien "sehr stark profitieren", sagte Präsident Michael Schäfer. Dies scheine insbesondere auf Menschen mit multipler Sklerose, einer Querschnittslähmung oder Nervenverletzung zuzutreffen. Auch manche Patienten mit neuropathischen Schmerzen bei HIV, könnten in Einzelfällen eine deutliche Linderung erfahren.
Schäfer mahnte jedoch eine differenzierte Sicht an und verwies auf die derzeit noch schwache Studienlage. Nach heutigem Wissensstand zeige sich bei den meisten chronischen Schmerzpatienten nur eine geringe bis mäßige Schmerzlinderung durch Cannabinoide, sagte Schäfer.
Die Grünen im Bundestag kritisierten den Gesetzentwurf der Bundesregierung. "Die Vorschläge von Gesundheitsminister Gröhe verbessern die Behandlungssituation von Betroffenen nur marginal", erklärte der Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik, Harald Terpe. Er bemängelte, dass sich schwerkranke Patienten an den wissenschaftlichen Erhebungen beteiligen müssten. Weiterhin kritisierte er, dass die cannabishaltigen Medikamente erst dann verschrieben werden sollen, wenn alle anderen Behandlungsmöglichkeiten erfolglos geblieben seien.