Berlin (epd) Die Anti-Islam-Forderungen der AfD sind bei den im Bundestag vertretenen Parteien auf entschiedene Ablehnung gestoßen. Religionspolitiker von Union, SPD, Linken und Grünen bezeichneten den Kurs der AfD, die den Islam als unvereinbar mit der Verfassung darstellen will, selbst als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Die Bundesregierung verwies am Montag auf die im Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit. "Das gilt", sagte Sprecher Steffen Seibert. Der Zentralrat der Muslime zog angesichts des Anti-Islam-Kurses der AfD sogar Parallelen zum Nationalsozialismus.
"Welle der Islamfeindlichkeit"
Die rechtskonservative AfD will nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" in ihrem ersten Parteiprogramm den Islam als unvereinbar mit der Verfassung darstellen. Die Partei will konkret unter anderem ein Verbot von Minaretten, Muezzins und Vollverschleierungen im Bundesparteiprogramm fordern. Das Programm soll am übernächsten Wochenende beim Parteitag in Stuttgart diskutiert werden.
Mit der AfD gebe "es zum ersten Mal seit Hitler-Deutschland eine Partei, die erneut eine ganze Religionsgemeinschaft diskreditiert und sie existenziell bedroht", sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, dem NDR. Die AfD schwimme auf einer Welle der Islamfeindlichkeit.
Auch aus den anderen Parteien wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der AfD-Forderungen laut. Der kirchenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Franz Josef Jung (CDU), sprach in der Tageszeitung "Die Welt" (Montagsausgabe) von einem "extremistischen Denken, das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist". Die SPD-Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Kerstin Griese, sagte, die AfD schüre "haltlose Vorurteile".
Minarett-Verbot nicht durchsetzbar
Die religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christine Buchholz, sagte, das Problem in Deutschland seien nicht Minarette, Schleier oder Muezzin-Rufe, "sondern der Rassismus gegen eine religiöse Minderheit". Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, warf der AfD vor, "den Islam als pauschales Feindbild zu konstruieren, um so auf Wählerfang zu gehen". Auch er beurteilte die Vorschläge als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.
Zu diesem Urteil kommt auch der Kirchenrechtler Michael Heinig. "Der Staat kann nicht pauschal eine Religion für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären", sagte der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem epd. Das geforderte Minarett- und Burka-Verbot hält er für nicht durchsetzbar. Ein Verbot nur von Minaretten "wäre evident diskriminierend und damit verfassungswidrig", sagte er. Zum Verbot der Vollverschleierung sagte der Rechtsprofessor: "Unser Grundrechtsverständnis erlaubt dem Staat weniger Eingriffe als das laizistische Frankreich." Im Nachbarland gibt es ein Burka-Verbot.
Auch vom früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke kam Kritik an den Anti-Islam-Thesen. "Mit populistischen Forderungen wie Minarettverboten oder islamischen Gottesdiensten nur in deutscher Sprache fördern wir nur die Radikalisierung von Muslimen", sagte er der "Berliner Zeitung" (Dienstagsausgabe). "Sie würden sich als Bürger zweiter Klasse vorkommen", sagte Lucke, der heute Vorsitzender der Partei Alfa ist. Dagegen stellte sich AfD-Chefin Frauke Petry hinter den Anti-Islam-Kurs der Parteikollegen Beatrix von Storch und Alexander Gauland. Das "politische Verständnis, das in Moscheen in Deutschland gepredigt wird", entspreche nicht dem Grundgesetz, sagte sie dem MDR.