"Fliegendes Spaghettimonster" unterliegt vor Gericht

"Fliegendes Spaghettimonster" unterliegt vor Gericht
Im Streit um die Aufstellung von Gottesdiensthinweisschildern für "Nudelmessen" im brandenburgischen Templin hat die sogenannte "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" eine Niederlage vor Gericht kassiert. Diese will in Berufung gehen.

Frankfurt, Oder (epd) Das Landgericht in Frankfurt an der Oder wies in erster Instanz in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Klage der satirischen Weltanschauungsgemeinschaft gegen das Land Brandenburg ab. Danach haben die "Pastafaris", wie sich die Anhänger der "Spaghettimonster"-Kirche nennen, keinen zivilrechtlichen Anspruch, diese Hinweisschilder aufzustellen.

Dennoch will der Bürgermeister von Templin, Detlef Tabbert (Linke), bis zu einem rechtskräftigen Urteil auch weiterhin die Hinweisschilder an städtischen Masten tolerieren. "Zu dieser Zusage stehe ich", sagte Tabbert dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er beschrieb den Vorsitzenden der Kirche, Rüdiger Weida, als einen "Satiriker und Till Eulenspiegel in Reinkultur". Dieser kündigte in Templin auf Anfrage an, in jedem Fall in Berufung zu gehen. Laut Satzung verfolgt der Verein das Ziel, humanistische Werte zu vermitteln.

Gericht: Keine Vereinbarung

Ihren Anspruch auf Duldung der Gottesdiensthinweisschilder stützt die als Verein organisierte Gemeinschaft auf eine zivilrechtliche Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen. Das Land hat eine solche Vereinbarung jedoch bestritten. Im Verlauf des Prozesses kündigte Brandenburg dann vorsichtshalber eine möglicherweise mündlich zustande gekommene Vereinbarung über die üblicherweise an Ortseingängen hängenden Schilder. Somit existiert laut Gericht keine Vereinbarung, auf die sich die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland" stützen kann.

Sollten die "Pastafaris" im Streit um die Hinweisschilder eine Gleichbehandlung gegenüber anderen Religionsgemeinschaften einfordern, wäre dies eine öffentlich-rechtliche Streitfrage, die von einem Verwaltungsgericht zu klären sei, entschied die Zivilkammer. Dabei berief sie sich auf das Gerichtsverfassungsgesetz.

Der Streit hatte 2014 begonnen, als die "Spaghettimonster"-Kirche im uckermärkischen Templin Hinweisschilder an einen Mast gehängt hatte, an dem bereits Schilder von anderen Religionsgemeinschaften hingen. Das Straßenbauamt nahm die Schilder der "Pastafaris" wieder ab. Später erlaubte die Stadtverwaltung die Schilder an anderen Masten in Templin.