Gerichtsverfahren mit dem Staat dauern meist über ein Jahr

Gerichtsverfahren mit dem Staat dauern meist über ein Jahr
In zwölf Ländern geht es schneller: Gerichtsverfahren zwischen Bürgern und dem Staat dauern einer EU-Untersuchung zufolge in Deutschland in der Regel etwas länger als ein Jahr.

Brüssel (epd) Rund 400 Tage nehmen die Verwaltungsgerichtsverfahren, in denen ein Bürger zum Beispiel einer regionalen Behörde gegenübersteht, in erster Instanz in Anspruch, wie aus dem am Montag in Brüssel veröffentlichten EU-Justizbarometer hervorgeht. In zwölf EU-Ländern ging es demnach im jüngsten Berichtsjahr 2014 schneller, in acht Ländern dauerten die Verfahren länger, für sieben lagen keine Daten vor. Dabei betonen die Verfasser des Berichts, dass die EU-Länder wegen der Verschiedenheit der Justizsysteme und unterschiedlicher Methoden der Datenerhebung nur schwer zu vergleichen seien.

Von der Unabhängigkeit der Justiz überzeugt

Die EU-Kommission nahm auch andere Verfahrenstypen unter die Lupe. Bei Zivil- und Handelssachen zum Beispiel habe sich die Dauer in der EU verkürzt, hieß es.

Unterdessen sind in Deutschland offenbar die meisten Menschen von der Unabhängigkeit der Justiz überzeugt. Rund 70 Prozent der Befragten hierzulande halten die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter für gewährleistet oder sehr gewährleistet, wie es in dem Justizbarometer hieß. Als Gründe für eine eventuelle Abhängigkeit der Justiz wurde dabei zumeist Druck von Regierung und Politikern genannt.

Am unzufriedensten mit der Unabhängigkeit der Justiz waren der Umfrage zufolge die Slowaken, die diese zu mehr als 60 Prozent für schlecht oder sehr schlecht gewährleistet halten. Am zufriedensten zeigten sich in diesem Punkt die Dänen.