Frankfurt a.M., Berlin (epd) Die Arbeitgeber haben Forderungen, den Mindestlohn von 8,50 Euro rasch auf zehn Euro anzuheben, als "völlig abwegig" bezeichnet. "Das wäre mit dem Mindestlohngesetz nicht zu vereinbaren", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er wies damit Forderungen des Vorsitzenden der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, zurück. Dieser hatte in der "Frankfurter Rundschau" verlangt, "sich schnell auf zehn Euro zuzubewegen". Für dieses Ziel "müsste der gesetzliche Mindestlohn zeitlich begrenzt schneller steigen als die Tariflöhne, an deren Entwicklung sich der Mindestlohn im Prinzip orientieren soll", erklärte der ver.di-Vorsitzende.
Göhner: Nur Nachzeichnung der Tariflohnentwicklung
BDA-Chef Göhner verwies auf die Rechtslage. Danach sehe das Mindestlohngesetz alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns vor, die sich an der allgemeinen Tariflohnentwicklung zu orientieren habe. "Es gibt also keine eigenen Tarifverhandlungen in der Kommission, sondern nur die Nachzeichnung der Tariflohnentwicklung", sagte Göhner. Eine Ausnahme davon könne es nur geben, wenn außergewöhnliche Umstände eine Abweichung von der Tarifentwicklung erforderten.
Die Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sowie beratenden Wissenschaftlern zusammensetzt, soll bis Ende Juni über die Höhe des Mindestlohns im kommenden Jahr entscheiden. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 8,50 Euro. Er ist Anfang vergangenen Jahres in Deutschland in Kraft getreten. Dadurch stieg laut einer Analyse des Statistischen Bundesamtes die Bezahlung in vier Millionen Jobs.