Datenschützer fordern gesetzliche Regelung für Gesundheits-Apps

Datenschützer fordern gesetzliche Regelung für Gesundheits-Apps
Unabhängige Datenschützer von Bund und Ländern fordern einen effektiven Schutz von Daten, die durch Gesundheits-Apps und Fitnessarmbänder gesammelt werden.

Schwerin (epd) Die Weitergabe von Gesundheits- und Verhaltensdaten an Dritte bedürfe einer gesetzlichen Regelung oder einer wirksamen Zustimmung, heißt es in einem Papier, das am Donnerstag auf der Frühjahrskonferenz der Datenschützer in Schwerin beschlossen wurde. "Fitness-Tracker" und Gesundheits-Apps auf dem Smartphone sammeln Nutzerdaten beispielsweise über das Bewegungs- und Sportverhalten, Essgewohnheiten sowie den Puls.

An Dritte weitergeleitet

Gesundheitsdaten seien besonders schützenswert, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter Reinhard Dankert. Einer repräsentativen Umfrage zufolge nutzt knapp ein Drittel der Bevölkerung ab 14 Jahren "Fitness-Tracker" zur Aufzeichnung von Gesundheitsdaten. In der Regel würden die aufgezeichneten Daten über das Internet an Hersteller, Internetanbieter und sonstige Dritte weitergeleitet, kritisieren die Datenschützer. Ferner beschlossen sie eine Orientierungshilfe für Online-Lernplattformen im Schulunterricht.

Betriebliche Datenschutzbeauftragte

Im Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Brüssel weisen die Datenschutzbeauftragten darauf hin, dass der Datenschutz nicht für etwaige Ermittlungs- oder Vollzugsdefizite der Sicherheitsbehörden verantwortlich gemacht werden könne. Das geltende Recht ermögliche schon heute, für die Ermittlung und Strafverfolgung wichtige Daten zu speichern und Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden auszutauschen. Die reflexartige Forderung nach mehr Überwachung nerve schon fast, sagte Dankert.

Hinsichtlich der bereits abgestimmten Europäischen Datenschutz-Grundverordnung appelliert die Konferenz an die Gesetzgeber in Bund und Ländern, die Öffnungsklauseln zu nutzen. Dazu gehört laut Dankert unter anderem, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz und eine Klagebefugnis für Aufsichtsbehörden zu schaffen. Notwendig sei auch, die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räume zu regeln und die Verpflichtung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu erhalten.