Die juristische Aufarbeitung des Loveparade-Verfahrens

Die juristische Aufarbeitung des Loveparade-Verfahrens
Mit der Entscheidung des Landgerichts Duisburg, keinen Strafprozess zum Loveparade-Unglück zu eröffnen, hat das Bemühen um eine juristische Aufarbeitung der Katastrophe mit 21 Toten und über 500 Verletzten erneut einen Rückschlag erlitten.

Duisburg (epd) Im vergangenen Jahr hatte das Gericht bereits im ersten Loveparade-Zivilverfahren die Klage eines traumatisierten Feuerwehrmanns abgewiesen, der Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangte. Die Richter erklärten, nur unmittelbar Verletzte hätten darauf Anspruch. Der Kläger hat Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Im Strafverfahren erhob die Staatsanwaltschaft Duisburg im Februar 2014 Anklage gegen vier Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bedienstete der Stadt Duisburg unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Nach über zweijähriger Prüfung wies das Landgericht die Anklage jetzt mit der Begründung ab, das zentrale Gutachten weise methodische und inhaltliche Mängel auf. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

Daneben leitete das Landgericht Duisburg seit 2010 insgesamt 26 Zivilverfahren ein. Die Kläger, die als Besucher oder Mitarbeiter des Technofestivals psychische oder körperliche Schäden erlitten, verlangen von der Veranstalterfirma, deren Geschäftsführer Rainer Schaller, der Stadt Duisburg und dem Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld. Aktuell laufen noch zwölf Verfahren, darunter zehn Klagen und zwei Anträge auf Prozesskostenhilfe. Zwei Klagen werden am 11. Mai verhandelt. Die übrigen Verfahren seien durch Vergleich, Klageabweisung oder Ablehnung der Prozesskostenhilfe beendet worden, erklärte das Gericht.