Bundesgerichtshof überprüft Urteil in Salzhemmendorf-Prozess

Bundesgerichtshof überprüft Urteil in Salzhemmendorf-Prozess
Sie waren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden: Nach dem Urteil wegen des Brandanschlages auf ein bewohntes Flüchtlingsheim in Salzhemmendorf bei Hameln haben alle drei Angeklagten Revision eingelegt.

Hannover (epd) Daher werde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf Rechtsfehler prüfen, teilte das Landgericht Hannover am Donnerstag mit. Die Angeklagten waren vor einer Woche von der 13. Großen Strafkammer des Gerichts wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes in vier Fällen und versuchter schwerer Brandstiftung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden (Az: 39 Ks 20/15).

Bei dem Anschlag waren Ende August vergangenen Jahres eine 34-jährige Frau aus Simbabwe und ihre drei Kinder nur knapp den Flammen entkommen. Der Brandsatz durchschlug das Fenster eines Kinderzimmers und versengte dort den Fußboden. Verletzt wurde niemand, weil der elfjährige Sohn der Afrikanerin in dieser Nacht ausnahmsweise bei seiner Mutter schlief. Die Frau ist seither schwer traumatisiert.

Molotow-Cocktail ins Haus geschleudert

Der Haupttäter Dennis L. (31) erhielt vom Gericht eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Er hatte gestanden, in der Nacht zum 28. August einen Molotow-Cocktail in das überwiegend von Asylbewerbern bewohnte Mehrfamilienhaus geschleudert zu haben. Der Mittäter Sascha D. (25) bekam sieben Jahre Haft - er hatte geholfen, den Brandsatz zu basteln. Er muss zudem einen Alkoholentzug machen. Die dritte Mittäterin Saskia B. (24) war zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil sie die beiden Männer zum Tatort gefahren hatte.

Der Anwalt von Dennis L., Roman von Alvensleben, machte geltend, sein Mandant habe mit seiner Tat nicht zwingend den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Es stelle sich daher die Frage, ob der Vorwurf des versuchten Mordes haltbar sei. Die Verteidigung hatte zudem argumentiert, das Trio habe die Taten unter dem Einfluss von Alkohol begangen.