Bielefeld (epd)Unions-Politiker sind uneins über mögliche Kindergeld-Kürzungen für EU-Ausländer mit Kindern im Heimatland. Der Europapolitiker Elmar Brok (CDU) sieht eine Senkung der Sozialleistung skeptisch. "Bevor wir das in Deutschland anstreben, sollte zunächst genau geprüft werden, ob dadurch nicht Fehlanreize zum Nachzug von Kindern gesetzt werden", sagte der EU-Außenpolitiker dem "Westfalen-Blatt" (Montagsausgabe). Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), hingegen befürwortet eine Kürzung.
Nach der Einigung mit Großbritannien über geringere Sozialleistungen für EU-Ausländer will die Bundesregierung eine Verschärfung der Kindergeld-Regelung in Deutschland prüfen. Zur Diskussion steht, Kindergeld, das in andere EU-Staaten überwiesen wird, an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen.
Mayer will sofortige Umsetzung
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte nach Ende des EU-Gipfels erklärt: "Deutschland gewährt im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein relativ hohes Kindergeld." Sie könne sich sehr gut vorstellen, die auf dem Gipfeltreffen erzielte Vereinbarung auch für Deutschland umzusetzen.
Der CSU-Politiker Mayer forderte in der "Bild"-Zeitung (Montagsausgabe) eine sofortige Umsetzung in Deutschland. "Es darf keinen Anreiz mehr für den Missbrauch von Sozialleistungen geben." Auch die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, und der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sprachen sich in der "Bild"-Zeitung für die Kürzungen aus.
Die bei dem Gipfel vereinbarten Möglichkeiten zur Einschränkung von Sozialleistungen durch einzelne EU-Länder sowie die Übereinkünfte zum Finanzbereich werden Brok zufolge erst in der zweiten Jahreshälfte durch EU-Parlament und Ministerrat behandelt. In dem Gesetzgebungsverfahren seien EU-Parlament und Rat in der Ausgestaltung frei. Das EU-Parlament werde aber versuchen, "konstruktiv eine Umsetzung im Sinne der Vereinbarung" des EU-Gipfels zu ermöglichen, sagte Brok.
Es geht um Kindergeld für Kinder, die im Herkunftsland leben und nicht in das Land gezogen sind, in dem ihre Eltern als Arbeitnehmer tätig sind. Die Regelung gilt für alle 28 Mitgliedstaaten und betrifft alle, die neu als Arbeitnehmer in ein EU-Mitgliedsland kommen. Nach einer Übergangsphase bis 2020 werde dies auf die bereits im Land befindlichen Arbeitnehmer ausgedehnt, sagte die Bundeskanzlerin.